Viele neuralgische Punkte Neuer Einzahlungsschein: Betrüger könnten Schwachstelle ausnutzen

jfk

24.9.2018

Noch immer wird in der Schweiz fast ein Fünftel der Zahlungen am Postschalter abgewickelt. (Archiv)
Noch immer wird in der Schweiz fast ein Fünftel der Zahlungen am Postschalter abgewickelt. (Archiv)
Bild: Keystone/Martin Rüetschi

Schon geschlagene sechs Jahre wird in der Schweiz an einem neuen einheitlichen Einzahlungsschein gearbeitet. Es geht eigentlich nur darum, einfach, schnell und sicher Rechnungen zu bezahlen. Doch bei dem Projekt harzt es, und die Einführung der Papierzettel mit QR-Code muss abermals verschoben werden.

Schon vor zwei Jahren merkten die Planer, dass der für den neuen Einzahlungsschein essenziell wichtige QR-Code zu klein konzipiert wurde. Der Code enthält sämtliche Zahlungsinformationen, die auf dem Beleg in Textform aufgedruckt sind. Mit einem Mobiltelefon und der entsprechenden App lässt er sich auslesen, und schon ist die Rechnung bezahlt. So ist die Theorie,  doch dafür musste der Zahlschein erst nachgebessert werden, wie der Tages-Anzeiger berichtet.

Der Zeitplan für das System, das für die bisher separaten Methoden der Banken und der Postfinance eine gemeinsame Plattform schaffen soll, geriet Anfang diesen Jahres ein weiteres Mal durcheinander. Viele Firmenkunden hatten nicht schnell genug auf die Technologie umgestellt, Unternehmen, Banken und Softwareanbieter fehlte die Zeit für den Wechsel zu dem neuen Schweizer Zahlungssystem. Die Einführung wurde auf 2019 verschoben, doch inzwischen wurden weitere neuralgische Punkte ausgemacht.

Ein mögliches Einfallstor für Betrüger ist das Beieinander von Klartext und QR-Code auf dem Zahlschein. Kriminelle könnten zum Beispiel authentisch wirkende Rechnungen als PDF-Dateien verschicken, die im Code auf ein anderes Konto verweisen, wie es die schriftlichen Informationen auf dem Beleg daneben vorgeben. Die grossen Zahlungsverarbeiter gehen deswegen davon aus, dass die Daten beim Einlesen abgeglichen werden müssen. Wenn die Branche dafür kein verlässliches und effizientes Verfahren findet, könnte nochmal eine grössere Überarbeitung notwendig werden.

Sogar Fragen der Papiersorte sorgen für Probleme und Verzögerungen. Bisher war vorgesehen, dass der Zahlteil der Rechnung nicht mit einer perforierten Trennlinie versehen sein muss. In der neuesten Fassung ist dieses Merkmal wieder obligatorisch. Banken und Post hätten die Befürchtung, dass ohne Perforation der Zahlschein oft unsauber abgerissen statt abgeschnitten wird, was für Schalterangestellte in der Summe erheblichen Mehraufwand bedeuten würde. 

Die Sorge scheint plausibel, denn dem «Tages-Anzeiger» zufolge werden von 800 Millionen Zahlungen der Digitalisierung zum Trotz noch immer 145 Millionen am Postschalter abgewickelt, fast ein Fünftel also. Andererseits ruft die vorgesehene Perforationspflicht bei Rechnungsstellern Kritik hervor, denn dafür muss eine eigene Papiersorte vorgehalten werden. Wegen dieser und weiterer Probleme soll der nochmals überarbeitete Einzahlungsschein erst Mitte 2020 in der Verkehr kommen. Mit den alten Belegen wird man voraussichtlich noch bis 2022 Geschäfte abwickeln können.

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