Postauto-Affäre Post darf freigestellter Postauto-Führung die Boni blockieren

sda

17.5.2023 - 18:40

Post durfte Postauto-Führung die Boni blockieren: Postauto in Seelisberg UR. (Archivbild)
Post durfte Postauto-Führung die Boni blockieren: Postauto in Seelisberg UR. (Archivbild)
Keystone

Nach dem Auffliegen der Postauto-Affäre um fälschlich bezogene Subventionen hat die Post die nicht ausbezahlten Boni der damals freigestellten Postauto-Geschäftsführung zu Recht blockiert. Das entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland im ersten Urteil zur Affäre.

Das Gericht wies damit eine Klage eines ehemaligen Kadermitarbeiters von Postauto ab, wie Schweizer Radio SRF am Mittwochabend meldete. Das Urteil liegt auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Der Ex-Kader kann gegen das Urteil beim Kantonsgericht und später beim Bundesgericht rekurrieren.

Das erstinstanzliche Gericht verteilte die Klägerseite auch zur Übernahme der Gerichtskosten von rund 18'000 Franken. Der Post muss der Kläger eine Parteienentschädigung von 45'450 Franken zahlen.

sda