DetailhandelPreisüberwacher verhandelt tiefere Gebühren für Zahlungen mit Karte
SDA
24.6.2025 - 11:00
Das Gewerbe profitiert dank einer neuen Vereinbarung von tieferen Gebühren bei Bargeldlos-Zahlungen. Das teilte der Preisüberwacher mit. (Themenbild)
Keystone
Das Kleingewerbe muss in den nächsten Jahren weniger Gebühren für Bargeldlos-Zahlungen von Kundinnen und Kunden bezahlen. Der Preisüberwacher hat mit dem entsprechenden Dienstleister eine neue Vereinbarung abgeschlossen.
Keystone-SDA
24.06.2025, 11:00
SDA
Gemäss der Einschätzung des Preisüberwachers führt dies zu jährlichen Einsparungen von 10 bis 15 Millionen Franken bei den Schweizer Händlerinnen und Händlern, wie es im am Dienstag veröffentlichten Newsletter hiess. Profitieren würden insbesondere Geschäfte wie Bäckereien, Kioske und Restaurants.
In der Schweiz ist das Finanzinstitut Worldline der dominierende Zahlungsabwickler (Acquirer). Es kümmert sich um die Bearbeitung und Übermittlung der Transaktionen und schreibt dem Konto des Händlers den entsprechenden Betrag gut. Für diese Dienstleistungen erhebt Worldline eine Gebühr.
Schon in der Vergangenheit hatte der Preisüberwacher einvernehmliche Regelungen für tiefere Gebühren mit dem Unternehmen getroffen. Die Letzte lief Ende 2024 aus. Nun wurde eine neue Vereinbarung abgeschlossen, die bis zum 30. September 2027 gilt.
Ziel war es laut dem Preisüberwacher, die Gebührenbelastung für Transaktionen von Kleinbeträgen zu reduzieren, wie sie vor allem in kleinen Geschäften wie Kiosken, Bäckereien und kleinen Lebensmittelläden anfallen. Das sei mit der neuen Vereinbarung erreicht worden.
Das Parlament hatte in der abgelaufenen Sommersession mehr Transparenz bei Bargeldlos-Gebühren verlangt. Der Bundesrat hat nun den Auftrag, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Kleine Gewerbebetriebe, die bargeldlose Zahlungen annehmen, sollen für Preisverhandlungen und bei der Wahl von Angeboten Klarheit erhalten.
Neues Startdatum für Trumps US-Zölle. Von diesem Mittwoch wird das neue Anlaufdatum auf den 1. August verschoben. Der US-Präsident unterzeichnete ein entsprechendes Dekret am 7. Juli. Nur wenige Stunden nach diesem Aufschub will sich Donald Trump aber nicht auf die Verbindlichkeit dieses Ultimatums festlegen. Er zeigt sich offen, sollten die Handelspartner ihm einen Vorschlag unterbreiten.
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