Bellinzona Prozess gegen deutschen Finanzjongleur beginnt

aula, sda

26.1.2021 - 06:34

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Bild: Keystone/Ti-Press/Francesca Agosta

Am Dienstag beginnt in Bellinzona der dreiwöchige Prozess gegen den deutschen Hedgefonds-Manager Florian Homm. Ihm wird unter anderem Geldwäsche und gewerbsmässiger Betrug vorgeworfen. Drei weitere Angeklagte aus der Schweiz stehen vor Gericht.

Am Bundesstrafgericht beginnt am Dienstag der Prozess gegen den deutschen Hedgefonds-Manager Florian Homm und drei weitere Angeklagte aus der Schweiz. Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft Homm gewerbsmässigen Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, qualifizierte Geldwäscherei und Urkundenfälschung vor.

Die drei Schweizer müssen sich wegen qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung verantworten. Einer von ihnen ist zudem wegen betrügerischen Konkurses angeklagt. Die BA wirft ihnen vor, die Herkunft der von Homm kriminell erlangten Gelder verschleiert zu haben.

In der 275-seitigen Anklage heisst es, Homm habe ein Konstrukt auf die Beine gestellt, mit dem er auf künstliche Weise die Kurse amerikanischer Pennystocks habe steigen lassen. Pennystocks sind Aktien mit geringem Wert, die vorwiegend im unreglementierten Verkehr gehandelt werden.

Wie der Wolf der Wall Street

Homm soll bei seinen Geschäften gleich vorgegangen sein wie der im amerikanischen Spielfilm «Der Wolf der Wall Street» dargestellte Börsenmakler, dessen Geschichte auf einer wahren Begebenheit beruht.

So gründete der Deutsche 2001 eine Gesellschaft für Anlagegeschäfte. Diese wurde 2004 von Absolute Capital Management Holdings (ACMH) übernommen. Die Pennystocks wurden von den Absolte-Fonds kreuz und quer gekauft und verkauft, so dass ihr Wert stieg.

Die BA wirft Homm vor, zweifach von seinem Anlage-Konstrukt profitiert zu haben. Er war Hauptaktionär der ACMH und zugleich Chef der Finanzabteilung der Holding.

Der Wert der gehaltenen Aktien bestimmte jeweils die den Kunden verrechneten Anlagekosten und die Performance, die an die ACMH ging. Diese Eingänge wurden dann in Form von Boni und Dividenden an die Angestellten und Aktionäre ausbezahlt.

Amerikanische Firma dazwischen

Gemäss der Anklageschrift war Homm auch zu 50 Prozent an einer amerikanischen Gesellschaft beteiligt. Diese Firma agierte als Intermediärin bei den Käufen der Pennystocks. Und auch bei diesen Geschäften soll der heute 61-jährige Homm an den Kommissionen mitverdient haben.

Die BA geht davon aus, dass das Vorgehen Homms aufgrund von Komplizen innerhalb der ACMH möglich war. Zudem habe der Verwaltungsrat der ACMH Homm aufgrund des ausserordentlichen Geschäftsgangs blind vertraut.

Im Juli 2007 wurden verschiedene Makler der Absolute-Fonds argwöhnisch und forderten eine Nachdeckung. Es wurde klar, dass die Fonds Pennystocks im Wert von 389 Millionen Dollar – also rund 26 Prozent ihres Werts – enthielten. Dies war weit mehr, als den Investoren weiss gemacht worden war. Im September des gleichen Jahres trat Homm zurück.

Häuser in Spanien

Der entstandene Schaden für die Absolute-Fonds wird auf 43,8 Millionen Euro, 215,9 Millionen Dollar und rund 735'000 Yen beziffert. Der Schaden der ACMH beträgt 45,5 Millionen Euro.

In der Schweiz soll sich Homm mit 170 Millionen Dollar ungerechtfertigt bereichert haben. Mit diesem Geld kaufte er sich im März und im Mai 2007 zwei Häuser in Estepona und Palma de Mallorca (E) im Wert von total 9,7 Millionen Euro.

Die Schweizer Angeklagten stehen vor Gericht, weil sie mit Finanz-Konstrukten auf den Cayman Islands dafür sorgt haben sollen, dass die kriminell errungenen Gelder gewaschen werden. Dafür benützte Homm einen gefälschten irischen Pass unter falschem Namen.

Einer der Angeklagten war Chef einer Anlageberatungs-Firma in Küsnacht ZH. Er war Homms Anlageberater und soll dafür gesorgt haben, dass Homms Identität und dessen Gelder nicht aufgedeckt werden. Insgesamt soll dieser Angeklagte 200 Millionen Franken gewaschen haben.

Die BA weist in der Anklageschrift darauf hin, dass in den USA nach wie vor ein Verfahren gegen Homm hängig ist. Dieser wird von seinem Heimatland Deutschland jedoch nicht an die USA ausgeliefert.

Die Amerikaner beschuldigen auch Homms Ex-Frau. Sie soll bei den Vorbereitungen zur Geldwäscherei beteiligt gewesen sein. Homm war nach seinem Untertauchen fünf Jahre lang nicht auffindbar. Im März 2013 wurde er aufgrund eines Gesuchs aus Washington in Italien festgenommen. Es kam jedoch nicht zu einer Auslieferung und der Hedgefonds-Manager wurde im Juni 2014 auf freien Fuss gesetzt.

Der Prozess gegen die vier Angeklagten dauert drei Wochen. (Fall SK.2019.12)

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