Russischer Rubel rollte nicht Bankkunde bleibt auf Verlust sitzen

zs, sda

17.3.2023 - 12:42

Der in den Medien als Brian bekannte Mann ist mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt. (Archivbild)
Der in den Medien als Brian bekannte Mann ist mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt. (Archivbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN

Weil er sich im Nachgang der Krim-Annexion verspekulierte, verlor ein Mann rund 1,5 Millionen Franken. Sein Versuch, diesen Verlust ersetzt zu bekommen, scheiterte nun vor dem Bundesgericht. 

Keystone-SDA, zs, sda

Ein in Deutschland lebender Kunde der Grossbank UBS erhält einen Verlust von rund 1,5 Millionen Franken nicht ersetzt, für den er das Geldinstitut verantwortlich macht. Der Mann setzte nach der Annexion der Krim durch Russland auf steigende Rubelkurse. Nun hat das Bundesgericht seine Beschwerde abgewiesen.

Konkret schloss der Kunde zwischen März und September 2014 fünf Termingeschäfte über russische Rubel ab. Dafür wechselte er Schweizer Franken in Rubel. Er setzte darauf, dass der Wert der russischen Währung steigen würde. Am 16. Dezember 2014 kam es jedoch zu einem massiven Kurszerfall.

Die Bank verlangte gleichentags vom Kunden, weitere Sicherheitsleistungen zur Verfügung zu stellen. Als dies nicht rechtzeitig geschah, löste sie die Positionen auf. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

10 Millionen bei anderer Bank

Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Sicht des Zürcher Obergerichts, wonach der Bank keine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei. Das Vorgehen der UBS sei vertraglich vorgesehen gewesen. Auch habe die Bank entgegen der Behauptung des Mannes nicht gewusst, dass dieser bei einer anderen Bank ein Vermögen von über 10 Millionen Franken gehabt habe.

Darüber hinaus hätte die Klage auch aus einem anderen Grund abgewiesen werden können. Der Bankkunde hatte seine Forderung in Schweizer Franken eingeklagt, statt in Rubel. Bei einer Verminderung eines Vermögens müsse die Klage auf jene Währung lauten, in welcher der Schaden entstanden sei, schreibt das Bundesgericht.