Bundesstrafgericht SBB-Mitarbeiter soll sich um 1,8 Millionen Franken bereichert haben

SDA

13.12.2017 - 10:57

Ein SBB-Mitarbeiter muss sich wegen Bestechung, Betrugs und Geldwäscherei im Juni vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, sich mittels freihändiger Vergabe von 604 Aufträgen um 1,8 Millionen Franken bereichert zu haben. (Symbolbild)
Ein SBB-Mitarbeiter muss sich wegen Bestechung, Betrugs und Geldwäscherei im Juni vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, sich mittels freihändiger Vergabe von 604 Aufträgen um 1,8 Millionen Franken bereichert zu haben. (Symbolbild)
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Ein SBB-Mitarbeiter muss sich wegen Bestechung, Betrugs und Geldwäscherei im Juni vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, sich mittels freihändiger Vergabe von 604 Aufträgen um 1,8 Millionen Franken bereichert zu haben.

Der Projektleiter im Bereich von Elektroanlagen soll von April 2003 bis März 2014 unrechtmässig 604 Aufträge an zwei Firmen vergeben haben und sich sowie diesen Unternehmen unrechtmässige finanzielle Vorteile verschafft haben. Das geht aus den angekündigten Verhandlungsterminen auf der Website des Bundesstrafgericht hervor. Den Fall publik machten am Mittwoch die Zeitungen "Tages-Anzeiger" und "Der Bund".

Der angeklagte SBB-Mitarbeiter soll von den beiden Unternehmen 1,8 Millionen Franken erhalten haben. Die in Rechnung gestellten Arbeiten seien aber grösstenteils nicht ausgeführt worden, wodurch der SBB ein Schaden von mindestens 1,2 Millionen Franken entstanden sei, heisst es weiter.

Dem Projektleiter wird weiter vorgeworfen, für Auftragsvergaben der SBB an eine weitere Firma von deren zwei Geschäftsführern sowie von einer weiteren Person nicht gebührende Vorteile von 400'000 Franken angenommen zu haben. Angeklagt sind deshalb auch diese drei Personen. Sie sollen dem Projektleiter diese Vorteile gewährt haben.

Die angeklagten Straftatbestände lauten auf mehrfache ungetreue Amtsführung, Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung, sich bestechen lassen, Bestechen, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Betrug, gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei.

Die SBB treten vor dem Bundesstrafgericht als Privatklägerin auf. Verhandlungsbeginn ist der 5. Juni. Für den Prozess sind drei Tage, plus ein Reservetag, vorgesehen.

SBB kennt seit 2015 Verhaltenskodex

Auf Anfrage erklären die SBB, dass sie in den letzten Jahren "viel unternommen" hätten - etwa die Einrichtung einer Compliance-Meldestelle. "Seit 2015 besteht ein verbindliches Regelwerk, das den Verhaltenskodex wie die Annahme von Geschenken oder anderen Vorteilen und jegliche Form der Bestechung klar regelt", sagte Mediensprecher Christian Ginsig.

Die SBB legten grossen Wert darauf, dass sich ihre Mitarbeitenden im Geschäftsalltag an die gesetzlichen Vorgaben halten und hohen ethischen Ansprüchen genügen. So müsse jede Beschaffung, die 1000 Franken übersteige, vom zentralen Einkauf autorisiert werden.

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