CoronavirusSchweiz dehnt Einreisebeschränkungen aus
SDA
25.3.2020 - 15:18
Die Schweiz schottet sich im Personenverkehr mit dem Ausland weiter ab: Ab Mitternacht ist die Einreise nur noch Schweizer Bürgern erlaubt, sowie Personen mit einer Aufenthalts- oder einer Grenzgängerbewilligung.
Bisher waren nur Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich und Spanien sowie alle Nicht-Schengen-Staaten von diesen Einreisebeschränkungen betroffen. Durch die Ausweitung der Massnahmen auf die verbleibenden Schengen-Staaten unterlägen nun alle Flüge aus dem Ausland denselben Einreisekontrollen, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mit.
Verboten sind damit sämtliche Einreisen von Dienstleistungsempfängern, Touristen, Besuchern, Teilnehmern von Veranstaltungen, zur medizinischen Behandlung oder zur Stellensuche. Ausnahmen gibt es für Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen müssten. Gemäss Weisung gehören dazu zum Beispiel Spezialistinnen und Spezialisten im Gesundheitsbereich oder offizielle Besucher.
Weiterhin einreisen dürfen in speziellen Situationen auch visumspflichtige Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit einem Anwesenheitsrecht in der Schweiz und Menschen, die sich in einer Situation «absoluter Notwendigkeit» befinden.
Schutz der Schweizer Bevölkerung
Durch die Verschärfung solle der Schutz der Schweizer Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter verstärkt werden, hiess es. Ausserdem sollen so die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrecht erhalten werden. Personen aus Liechtenstein sind von den Massnahmen ausgenommen. Auch der Transit- und Warenverkehr ist nicht betroffen.
Einreisen an den Schengen-Aussengrenzen sind mit wenigen Ausnahmen bereits verboten. Grundsätzlich stellt die Schweiz in sämtlichen Drittstaaten bis am 15. Juni keine Schengen-Visa mehr aus. Auch nationale Visa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt.
Die zuständigen EU-Behörden seien über den Schritt informiert worden, hiess es weiter. Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen seien die Schengen-Staaten berechtigt, die Personenfreizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit einzuschränken.
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