Kuriose Touristen-RegelnGerade in viel besuchten Städten und Badeorten wurden zuletzt zahlreiche Regeln eingeführt – einige davon sind recht kurios.
Kalabrien: Ausgangssperre für Jugendliche
Der Urlaubsort Praia a Mare im süditalienischen Kalabrien hat eine nächtliche Ausgangssperre für Kinder beschlossen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren müssen künftig spätestens um 00.30 Uhr zu Hause sein. Damit soll das Umherfahren mit E-Scootern und anderen Elektrofahrzeugen verhindert werden, da dies bereits mehrfach die eigene Sicherheit sowie die von Urlaubern und Bewohnern gefährdet hat. Die Massnahme gilt bis Ende September.
Bei Verstössen drohen den verantwortlichen Personen, die ihre Aufsichtspflicht verletzen, Geldstrafen in Höhe von 250 Euro. In seiner Verfügung betonte der Bürgermeister, dass Minderjährige bei nächtlichen Ausgängen physischen und psychischen Risiken ausgesetzt seien.
Sardinien: Kein Ausheben von Sandgruben
Auch Sardinien geht streng mit Touristen um. An beliebten Stränden wie La Pelosa oder Cala Mariolu ist das Mitnehmen von Sand oder Muscheln strengstens verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3000 Euro. Ebenso ist das Liegen auf Badetüchern ohne Matte und das Ausheben von Sandgruben untersagt, um den Strand zu schützen.
Cinque Terre: Wanderwege nicht mit Flip-Flops betreten
In den Dörfern der Cinque Terre an der ligurischen Küste wird das Betreten der Wanderwege mit Flip-Flops oder Sandalen mit einer Strafe von bis zu 2500 Euro geahndet.
Apulien: Keine laute Musik auf Booten in Küstennähe
In Apulien verbietet die Küstenwache Booten, innerhalb von 500 Metern vor der Küste laut Musik zu spielen oder zu hören.
Portofino: Sitzen oder Liegen auf Strassen, Mauern, Gehwegen oder in Parks ist untersagt
Auch die malerische Küstenstadt Portofino in Italien setzt neue Massnahmen in Kraft, um die Ruhe und Erholung von Einwohnern und Touristen sicherzustellen. Nicht nur barfuss gehen wurde bis zum Ende der Sommersaison verboten. Auch das Sitzen oder Liegen auf Strassen, Mauern, Gehwegen oder in Parks ist künftig untersagt.
Verboten ist zudem zu betteln, selbst wenn es nicht aufdringlich ist. Wer mit Koffern, Picknick-Ausrüstung oder Musikboxen an öffentlichen Plätzen verweilt, riskiert ebenso eine Strafe – je nach Verstoss zwischen 25 und 500 Euro.
Rom: Abkühlung in Brunnen verboten
Auch in Kulturstädten muss man sich an gewisse Regeln halten. In Rom ist das Essen auf den Stufen von Kirchen oder der Spanischen Treppe, einem Wahrzeichen der Ewigen Stadt, verboten. Dasselbe gilt für das Springen in Brunnen, das Tragen freizügiger Kleidung in Kirchen oder das Anketten von «Liebesschlössern» an Eisengittern. An den Trinkwasserbrunnen kann man zwar Flaschen auffüllen, das Waschen von Füssen oder Kleidung ist jedoch untersagt.
Florenz: Nicht in der Nähe von Denkmälern essen
In Florenz dürfen Touristen in der Altstadt nicht auf Strassen oder Plätzen essen, die direkt an Kirchen oder Denkmäler grenzen. Das Ziel besteht darin, Sauberkeit und Respekt vor dem Kulturerbe zu gewährleisten.
«Italien liebt Touristen, aber erwartet Rücksichtnahme. Wer sich vorher über die örtlichen Regeln informiert, kann Strafen vermeiden und hilft, die Schönheit des Landes zu bewahren», appellierte Tourismusministerin Daniela Santanché.