Die SRG ruft in der Affäre um den Walliser Winzer Dominique Giroud den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. Sie ist nicht zufrieden mit einem Urteil des Bundesgerichts, das ihrer Ansicht nach die Pressefreiheit einschränkt.
Das Westschweizer Fernsehen RTS hatte 2015 in der Sendung "Temps Présent" einen Beitrag über den Winzer Giroud und die mangelnde Kontrolle in der Schweizer Weinherstellung ausgestrahlt. Der Weinhändler und dessen Unternehmen beschwerten sich, die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hiess die Beanstandung gut.
Gegen diesen Entscheid wehrte sich RTS. Im März 2018 wies das Bundesgericht eine entsprechende Beschwerde des Westschweizer Fernsehens ab. Das Gericht hielt fest, dass Giroud im umstrittenen Beitrag negativ dargestellt worden sei.
Dieses Urteil werfe wichtige Fragen auf, die in den Bereich der Medienfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fallen würden, teilte die SRG am Dienstag mit. Sie wolle deshalb dem EMGR die Einschätzungen des Bundesgerichts zur Prüfung vorlegen. Die Erörterungen des Bundesgerichts könnten der SRG zufolge die journalistische Arbeit erheblich behindern.
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