Nachlass-Stundung beantragtImmobilien-Firma Steiner hält Schulden von profitablem Bereich fern
ra
6.6.2024 - 09:23
Das Zürcher Bau- und Immobilien-Unternehmen Steiner hat beim Bezirksgericht Zürich ein Gesuch für eine provisorische Nachlassstundung eingereicht. So will sie den profitablen Geschäftsbereich schützen.
Keystone-SDA, ra
06.06.2024, 09:23
06.06.2024, 11:34
SDA
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Die Steiner AG hat aufgrund eines Liquiditätsengpasses eine provisorische Nachlassstundung beantragt.
Der Konzern machte zuletzt mit der Einstellung der Arbeiten beim Neubau des Spitals Wetzikon Schlagzeilen.
Steiner erklärt mit der Nachlassstundung den profitablen Geschäftsbereich Immobilienentwicklung schützen zu wollen.
Steiner erklärt den Liquiditätsengpass am Donnerstag in einem Communiqué mit «unvorhersehbaren Entwicklungen» im Zusammenhang mit «einigen wenigen Bauprojekten» im Zuge des Ausstiegs aus dem Generalunternehmer-Geschäft.
Der Konzern lag zuletzt insbesondere mit dem Spital Wetzikon quer, wo die Arbeiten am Neu- und Erweiterungsbau im Mai eingestellt worden waren. Dies als Folge der Kündigung der Steiner AG als Generalunternehmerin. Der Neubau ist erst zu 70 Prozent fertig.
Zwist wegen Ausbau Spital Wetzikon
Die Spitalbetreiberin Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) AG steht seit Anfang Mai selber in Nachlassstundung. Sie kritisierte die ausgestiegene Generalunternehmerin Steiner scharf.
Dass das Bauunternehmen den Vertrag gekündigt habe, sei widerrechtlich, erklärte die GZO Mitte Mai. Ob die Sache vor Gericht endet, ist noch offen.
Steiner warf der GZO vor, sie habe seit April 2024 die vertraglich geschuldeten Zahlungen nicht mehr geleistet. Sie habe zudem mitgeteilt, dass sie nur über eine Liquidität von 50 Millionen Franken verfüge, die aber für den Spitalbetrieb vorgesehen sei. Die Vertragsauflösung sei daher «rechtlich zwingend» gewesen, argumentierte Steiner.
Die GZO ihrerseits erklärte, dass sie im April zwar eine Zahlung über 3,9 Millionen Franken zurückgehalten habe, dies aber weil das Bauunternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Sie kritisierte zudem eine fehlende Transparenz bei der Baubuchhaltung und steigende Gesamtkosten.
Nachlassstundung soll anderen Geschäftsbereich schützen
Ziel der Nachlassstundung sei es, insbesondere die Position der Gläubiger zu stärken, betonte Steiner am Donnerstag in der Mitteilung. Der Zahlungsaufschub verschaffe dem Unternehmen Zeit, um «Lösungen für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Projekten im Baubereich» zu erarbeiten.
Gleichzeitig würden damit «diese Risiken» vom profitablen und erfolgreichen Geschäft der Immobilienentwicklung ferngehalten. Die Entwicklung von Immobilienprojekten ist nämlich der Bereich, auf den sich Steiner sei einigen Monaten fokussiert.
Das Baugeschäft hatte Steiner Anfang Jahr an den französischen Mitbewerber Demathieu veräussert. Der Verkauf der Tochter Steiner Construction SA an die Baugruppe mit Sitz im lothringischen Montigny-lès-Metz wurde im Januar 2024 unter Dach und Fach gebracht.
Die Steiner AG gehört seit 2010 zur indischen Hindustan Construction Company Ltd. (HCC) mit Sitz in Mumbai. Mit dem Gesuch um eine Nachlassstundung schliesse Steiner ihre Transformation vom Generalunternehmer zum Immobilienentwickler nun erfolgreich ab, hiess es in der Mitteilung.
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