RechtsstreitSwiss Steel erzielt gegen Vekselberg vor Gericht einen Sieg
SDA
1.2.2021 - 08:04
Ein Gericht in Luzern lehnt das Gesuch der Aktionärin Liwet um Fortsetzung der Handelsregistersperre ab.
Der Luzerner Stahlkonzern Swiss Steel hat nach eigenen Angaben im Rechtsstreit mit seiner Aktionärin Liwet-Holding beziehungsweise dem russischen Milliardär Viktor Vekselberg einen Erfolg erzielt. Die Aufhebung der Handelsregistersperre für die im Dezember 2020 beschlossene Kapitalerhöhung wurde damit aber noch nicht erreicht.
Liwet wollte mit einer vorsorglichen Massnahme erreichen, dass die Handelsregistersperre fortgesetzt werde. Das Bezirksgericht Luzern habe das Gesuch von Liwet vollumfänglich abgewiesen, teilte Swiss Steel am Montag mit. Es habe festgestellt, dass Liwet keine Gründe glaubhaft gemacht habe für eine Anfechtbarkeit der Kapitalerhöhung. Das Gericht habe dagegen das Vorliegen guter Gründe für die Kapitalerhöhung anerkannt.
Das Gericht habe ausserdem festgehalten, Liwet habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihre Minderheitsrechte in der Kapitalerhöhung verletzt würden oder dass sie gegenüber der Hauptaktionärin BigPoint Holding in ungerechtfertigter Weise ungleich behandelt oder benachteiligt werde, hiess es weiter in der Mitteilung von Swiss Steel.
Gegen diesen Entscheid kann Berufung erhoben werden. Aus prozeduralen Gründen sei daher im Moment noch nicht vollständig klar, ob oder wann die Handelsregistersperre aufgehoben werde, teilte Swiss Steel mit. Man werde sich aber weiterhin entschieden mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln gegen das «unverantwortliche Handeln von Liwet» zur Wehr setzen.
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