Neue Regeln bei Swiss und Edelweiss Airlines erlauben nur noch zwei Powerbanks pro Person

SDA

14.1.2026 - 18:01

Edelweiss und die Lufthansa Group haben ihre Regeln zur Mitnahme für Powerbanks geändert.
Edelweiss und die Lufthansa Group haben ihre Regeln zur Mitnahme für Powerbanks geändert.
Keystone

Verschärfte Regeln ab Donnerstag: Neu erlauben Edelweiss und Swiss nur noch zwei Powerbanks pro Person an Bord ihrer Flugzeuge. Die Massnahme dient der Sicherheit. Zuletzt hatte es gefährliche Zwischenfälle gegeben.

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Keystone-SDA, Andreas Fischer

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Auf Flügen von Swiss und Edelweiss sind neu nur noch zwei Powerbanks pro Person gestattet.
  • An Bord gelten strenge Regeln für die Nutzung und Aufbewahrung.
  • Die wichtigsten Regeln für das Handgepäck findest du in unserer Übersicht.

Aufgrund der in Powerbanks verbauten Lithium-Batterien kann bei Fehlfunktionen ein Brand ausgelöst werden. Die Airlines Edelweiss und Swiss, die zur Lufthansa Group gehören, führen deshalb zur Sicherheit der Passagiere und der Besatzung an Bord neue Regeln ein, wie die beiden Unternehmen am Mittwoch mitteilten.

Powerbanks dürfen demnach ab dem 15. Januar nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Erlaubt sind sie ausschliesslich im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper. Ausserdem ist das Laden mittels Powerbank an Bord nicht mehr gestattet, und sie dürfen selbst auch nicht mit dem Bordstrom aufgeladen werden.

Diese Regeln für das Handgepäck solltest du kennen

  • Flüssigkeiten, Aerosole/Sprays, Pasten, Gels etc. dürfen nur in maximal 100 ml grossen Behältern ins Handgepäck und müssen in einem durchsichtigen, wiederverschliessbaren Beutel (maximal 1 Liter Volumen) transportiert werden.
  • Zur Kategorie Flüssigkeiten, Gels, Pasten zählen nicht nur Kosmetika, sondern auch Lebensmittel wie Aufstrich, Butter oder Weichkäse. 
  • Laptops und andere elektronische Geräte dürfen unter Auflagen mitgenommen werden. Die Akkus müssen kleiner als 100 Wh sein. Zwischen 100 und 160 Wh benötigst du eine Genehmigung der Airline. Mehr als 160 Wh sind nicht an Bord erlaubt. Maximal 15 Geräte pro Person.
  • Feuerzeuge (Benzin oder Gas) und Streichhölzer müssen auf der Person getragen werden. Erlaubt ist maximal ein Stück pro Person.
  • Sackmesser, andere Messer, Scheren und Werkzeuge können bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern erlaubt sein. Die Mitführungsregeln sind allerdings bei den Airlines und Flughäfen unterschiedlich. Du solltest diese Gegenstände also grundsätzlich im aufgegebenen Gepäck transportieren.
  • Gepäck-Tracker (zum Beispiel Apple Airtag) sind erlaubt. Bei smartem Gepäck muss der Akku weniger als 0,3 g Lithium-Metall enthalten oder eine Leistung von weniger als 2,7 Wh aufweisen.
  • Eine umfangreiche und detaillierte Liste, was ins Gepäck darf, findest du hier.

Für Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100 und maximal 160 Wattstunden ist für die Mitnahme zudem eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Die Regelungen gelten auch für elektronische Zigaretten.

Die Batterie einer solchen E-Zigarette verursachte auf einem Flug von Genf im Mai 2023 einen Brand an Bord eines Airbus A320 von EasyJet. Der Vorfall ereignete sich kurz nach dem Start der Maschine nach Amsterdam.

Die Batterie hatte sich im oberen Gepäckraum entzündet. Daraufhin wurde ein Notfall ausgerufen und das Flugzeug drehte um und kehrte nach Genf-Cointrin zurück. Vier Mitglieder der Kabinenbesatzung sowie neun Passagiere wurden dadurch leicht verletzt und das Flugzeug wurde geringfügig beschädigt.

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