Wer in den Ferien einen streunenden Hund oder eine Katze ins Herz schliesst und ihnen in der Schweiz ein schönes Zuhause geben möchte, muss aufpassen: Sie können Träger von ansteckenden Krankheiten oder Tierseuchen sein und die Gesundheit hiesiger Tiere gefährden.
Zudem können sie Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die für die Tierhalter rasch zu einem Problem werden können, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLW) am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt.
Wer lebende Tiere in die Schweiz mitbringen möchte, muss sich daher vorab gründlich informieren. Sowohl Haustiere wie Katzen und Hunde, aber auch Nutztiere wie etwa Schweine brauchen für die Einfuhr in die Schweiz die entsprechenden Papiere und je nach Herkunftsland – etwa für Hunde oder Katzen aus Tollwutrisikoländern – Bewilligungen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Tiere an der Grenze konfisziert und im schlimmsten Fall eingeschläfert werden.
Auch Nutztiere wie etwa Schweine dürfen nicht ohne Weiteres eingeführt werden, weil auch sie Träger von ansteckenden Tierseuchen sein können. Schweine können gemäss Mitteilung beispielsweise am «Porcinen reproduktiven und respiratorischen Syndrom» erkrankt sein. Bei einer Ausbreitung kann diese Krankheit ganze Schweinebestände in Gefahr bringen und angesteckte Tiere oder Herden müssen getötet werden.
Es handle daher verantwortungslos, wer Tiere illegal über die Grenze bringe, schreibt das BLV. Auf der Website des BLV können die Voraussetzungen für das Einführen der Tiere nachgelesen werden.
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