BankenUBS-Chef Ermotti: Übernahme der CS stand 2016 im Raum
sifr, sda
3.9.2023 - 01:02
Die UBS-Geschäftsleitung hatte 2016 bereits die Übernahme der Credit Suisse (CS) geprüft, sagt UBS-Chef Sergio Ermotti. All diejenigen, «die sagen, es braucht unbedingt zwei Grossbanken in der Schweiz, weil sonst ein Klumpenrisiko besteht, hätten zu kurz gedacht.
sifr, sda
03.09.2023, 01:02
03.09.2023, 12:29
SDA
Dies sagte Ermotti im Interview mit der «Sonntagszeitung». «Das wahre Risiko bestand darin, dass man es zuliess, dass eine Bank mit einer fehlgeleiteten Strategie in den Abgrund stürzte.» Die Konkurrentin ins Auge gefasst hatten sie, «weil wir sahen, dass die CS ein falsches Geschäftsmodell hatte.» Zudem wollte die UBS die Übernahme durch eine ausländische Bank verhindern.
Es habe sich schliesslich gezeigt, wohin es führe, wenn eine Bank dauernd Verluste schreibe. Die Kunden verloren das Vertrauen und zogen ihr Geld ab. Die UBS habe «gutes Geschäftsmodell» und sei profitabel, sagte er.
Integrationskosten bezahlt die UBS
Nach der Bekanntgabe des Gewinns der UBS vergangene Woche wurden Stimmen laut, dass der Gewinn dem Staat gehöre, weil er die Risiken trug. «Dafür hätte er die CS verstaatlichen müssen», sagte Ermotti darauf angesprochen. «Dann hätte der Staat auch die Bilanz samt Risiken der CS übernehmen und auch die Restrukturierung inklusive Entlassungen durchziehen müssen.» Eine Sonderdividende oder ein Aktienrückkaufprogramm werde es nicht geben.
Zudem seien auch die Aktionärinnen und Aktionäre der UBS ein Risiko eingegangen, sagte Ermotti. Die Integrationskosten bezahle die Grossbank. «Nur wenn wir alles gut machen, bleibt dank der Fusion ein Gewinn», sagte er.
Lehren aus der Übernahme
Mit dem Prozess der Übernahme zeigte sich Ermotti im Interview nicht vollends zufrieden. Eine Lehre sei, dass international bewährte Instrumente früher – und nicht per Notrecht – hätten zum Zug kommen sollen. Als Beispiel nannte er die Garantie für die Liquiditätshilfe durch die Nationalbank. «Es war unnötig, dass wir so lange gewartet haben, um diese Regelung einzuführen.»
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