Experte erklärt Trump-Zölle teilweise nichtig – kommt jetzt die Rückerstattungswelle?

SDA

23.2.2026 - 15:41

Derzeit sei unklar, ob und wie zu viel gezahlte Zusatzzölle zurückgefordert werden können, sagt Handelsexperte Alfonso Orlando. Orlando ist Director ExportHelp + Regional Support bei der Organisation Switzerland Global Enterprise (S-GE).
Derzeit sei unklar, ob und wie zu viel gezahlte Zusatzzölle zurückgefordert werden können, sagt Handelsexperte Alfonso Orlando. Orlando ist Director ExportHelp + Regional Support bei der Organisation Switzerland Global Enterprise (S-GE).
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Der Oberste Gerichtshof der USA hat grosse Teile der von Präsident Donald Trump eingeführten Importzölle für nichtig erklärt. Für Schweizer KMU eröffnet sich damit die Chance auf Rückerstattungen – doch der Weg dahin ist alles andere als klar.

Keystone-SDA

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  • Der US Supreme Court hat einen Grossteil der Trump-Zölle für nichtig erklärt.
  • Schweizer KMU könnten zu viel bezahlte Zusatzzölle zurückfordern.
  • Wie genau das Verfahren abläuft, ist laut Experten noch offen und die Lage bleibt volatil.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einen Grossteil der von der Trump-Regierung eingeführten Importzölle für nichtig erklärt. Schweizer KMU eröffnet sich mit dem US-Zollurteil eine Chance, zu viel bezahlte Zölle zurückzufordern.

Das genaue Vorgehen ist aber noch unklar und die Situation extrem volatil, wie Alfonso Orlando, Handelsexperte bei der Organisation Switzerland Global Enterprise (S-GE), im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP sagt.

AWP: Herr Orlando, können Schweizer KMU nun zu viel gezahlte Zölle zurückfordern?

Alfonso Orlando: Derzeit ist unklar, ob und wie zu viel gezahlte Zusatzzölle zurückgefordert werden können. Rückerstattungsanträge sind bislang nur durch US-domizilierten Unternehmen möglich, beispielsweise über Schweizer Tochtergesellschaften in den USA.

AWP: Was wären denn die Möglichkeiten?

AO: Die Prozedur ist noch offen. Entweder wird die Regierung ein Rückerstattungsverfahren über die US-Zollbehörde einführen. Oder Unternehmen müssen beim US Court of International Trade (CIT) klagen. Auf jeden Fall werden Importeure wohl selber aktiv werden müssen, um mögliche Rückerstattungen zu sichern.

AWP: Das heisst, entweder reichen sie einen üblichen Antrag über die Zollbehörde ein oder sie müssen vor Gericht gehen?

AO: Genau. Falls der Prozess über das ordentliche Verfahren abläuft, können Importeure einen Antrag über das elektronische «ACH-Refund-Verfahren» der US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) stellen. Solche, die bereits geschätzte Zölle hinterlegt haben, können eine Korrektur einreichen und eine Rückerstattung beantragen. Und wenn die Anmeldung bereits abgeschlossen ist, können sie innerhalb von 180 Tagen einen Einspruch einlegen.

AWP: Und falls es vor Gericht landet?

AO: Dann bedeutet das Gerichts- und Anwaltskosten und noch mehr Zeitaufwand. Gerade für kleinere KMU wäre das wohl eine Belastung.

AWP: Lohnt sich das dann überhaupt?

AO: Ja, das sollte auf alle Fälle geprüft werden. Es geht um sehr viel Geld. Ausserdem kann man den administrativen Aufwand auch ausgliedern, zum Beispiel an einen entsprechenden Dienstleister wie einen Broker in den USA.

AWP: Weil sich dieser besser auskennt?

AO: Eine spezialisierte Firma in den USA hat sicher mehr Erfahrung und juristisches Knowhow mit solchen Prozessen. Allerdings ist diese Situation für alle neu – noch sind viele Fragen offen und die Situation könnte sich stündlich ändern.

AWP: Was ist eigentlich mit Unternehmen, die die Zölle via Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben haben?

AO: Hier kommt es darauf an, was der Schweizer Exporteur mit dem Kunden oder Händler abgemacht hat. Wenn sich das Unternehmen etwa vertraglich an den Zöllen beteiligt hat, könnte es einen Betrag zurückverlangen. Wenn allerdings der Vertriebspartner die vollen Zollkosten übernommen hat und diese dem Endkunden verrechnet hat, dann werden sie direkt miteinander verhandeln – ohne den Schweizer Exporteur.

AWP: Zusammengefasst: Was sollen Schweizer Firmen jetzt tun?

AO: Wir empfehlen, das Thema konstant auf dem Radar zu halten. Was heute aktuell ist, kann morgen schon überholt sein. Nur schon die Höhe der von Donald Trump neu angekündigten Zusatzzöllen ist umstritten: Sind es nun 10 Prozent, wie am Freitag angekündigt, oder 15 Prozent, wie danach auf Truth Social angedroht? Man muss weiter mit Volatilität rechnen. Die Unsicherheit ist aktuell maximal.

Switzerland Global Enterprise (S-GE) ist die offizielle Schweizer Organisation für Exportförderung und Standortpromotion. Mit einem globalen Netzwerk unterstützt S-GE jährlich über 5500 Schweizer Unternehmen bei ihrem internationalen Geschäft und ausländische Firmen bei einer Ansiedlung in der Schweiz. Dabei handelt S-GE seit 1927 im Auftrag des Bundes sowie der Kantone.

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