Im Kanton Wallis werden in diesem Winter mehr als 600'000 junge Reben-Schösslinge, die im nächsten Frühling neu gesetzt werden, mit heissem Wasser behandelt. Ziel dieser Behandlung ist es, die goldgelbe Vergilbung von den Weinbergen fernzuhalten.
Die Walliser Rebpflanzenzüchter haben sich zusammengeschlossen und in eine Maschine investiert, mit der sämtliche jungen Triebe mit heissem Wasser behandelt werden. Der Kauf dieser Anlage und deren Installation in Vétroz hat 85'000 Franken gekostet. Der Kanton Wallis hat sich mit 37'500 Franken an der Anschaffung beteiligt. Nach Überzeugung der Pflanzenzüchter und der Walliser Dienststelle für Landwirtschaft lohnt sich die Investition, weil sie für ein möglichst gesundes Weinbaugebiet garantiert.
In der Schweiz gibt es zurzeit noch zwei weitere solche Anlagen. Eine von ihnen wird von mehreren Waadtländer Rebpflanzenzüchtern verwendet, die andere vom Bundesamt für Landwirtschaft.
In der Grössenordnung wie sie im Wallis geplant ist, handelt es sich bei der grossangelegten Massnahme laut Staatskanzlei um eine Schweizer Premiere. Von der freiwilligen Initiative der Rebpflanzenzüchter könnten alle Weinbauern profitieren, ist Paul-Maurice Burrin, Präsident des Verbandes der Walliser Rebpflanzenzüchter, überzeugt.
45 Minuten bei 50 Grad
Das Abschrecken der Pflanzen in 50 Grad heissem Wasser während 45 Minuten sei «keine Impfung» gegen spätere Erkrankungen, erklärte Burrin den Medien am Mittwoch bei einer Vorführung der Anlage. Die Behandlung des Pflanzengutes mit heissem Wasser gilt aber als effiziente und anerkannte Methode der Dekontaminierung des Pflanzengutes. Dies geschieht vor allem durch die präventive Eliminierung des Phytoplasmas, das für die Krankheit der goldgelben Vergilbung verantwortlich ist.
2017 war in Fully VS ein Infektionsherd entdeckt und neutralisiert worden. Heute gilt der Kanton Wallis als frei von dieser Pflanzenkrankheit, die durch ein Insekt übertragen wird.
Erstmals auf Schweizer Gebiet aufgetreten war die goldgelbe Vergilbung 2004 im Tessin. Seither muss jeder Befall den kantonalen Pflanzenschutzdiensten und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gemeldet werden, um eine epidemische Ausbreitung sofort unterbinden zu können.
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