Wettbewerb behindert WEKO büsst Hallenstadion und Ticketcorner wegen Ticket-Deal

Petar Marjanović

22.1.2026

Hallenstadion - Messe Zürich in Oerlikon (Schweiz)
Hallenstadion - Messe Zürich in Oerlikon (Schweiz)
Roland zh/CC-BY-SA

Die Wettbewerbskommission büsst das Hallenstadion Zürich und Ticketcorner wegen eines kartellrechtswidrigen Kooperationsvertrags. Die beiden Unternehmen sollen mit einer Ticket-Vorgabe den Wettbewerb im Ticketing behindert haben.

Petar Marjanović

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  • Die WEKO büsst das Hallenstadion Zürich mit rund 50'000 Franken und Ticketcorner mit rund 65'000 Franken.
  • Grund ist ein Kooperationsvertrag von 2008, der eine Ticketcorner-Quote von mindestens 50 Prozent bei Vermietungen vorsah.
  • Das Bundesgericht hatte 2020 bereits entschieden, dass der Vertrag gegen das Kartellgesetz verstösst, und den Fall an die WEKO zurückgewiesen.
  • Der Entscheid kann noch ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und die Ticketcorner AG. Die AGH muss rund 50'000 Franken bezahlen, Ticketcorner rund 65'000 Franken, wie die WEKO mitteilt.

Grund ist ein Vertrag von Ende 2008: Das Hallenstadion sollte nur dann an Veranstalterinnen vermietet werden, wenn mindestens 50 Prozent der Tickets über Ticketcorner verkauft werden. Laut WEKO behinderte das andere Ticketinganbieterinnen im Wettbewerb.

Das Bundesgericht hatte 2020 bereits festgehalten, dass der Vertrag gegen das Kartellgesetz verstösst, und den Fall zur neuen Beurteilung an die WEKO zurückgewiesen. Die WEKO sieht zudem einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beider Unternehmen im Zeitraum 2009 bis 2011 bei grossen Rock- und Popkonzerten in der Deutschschweiz.

Der Entscheid vom 15. Dezember 2025 wurde erst jetzt publik und kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Das Unternehmen hinter dem Hallenstadion schloss mit der WEKO eine einvernehmliche Regelung ab.