Verdacht auf Marktmachtmissbrauch Weko eröffnet Untersuchung gegen Beiersdorf

SDA

24.6.2025 - 07:33

Beiersdorf soll der Migros den Bezug von Nivea-Produkten zu gleichen Konditionen wie im Ausland verweigert haben.
Beiersdorf soll der Migros den Bezug von Nivea-Produkten zu gleichen Konditionen wie im Ausland verweigert haben.
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Die Wettbewerbskommission untersucht, ob der deutsche Konzern Beiersdorf seine Marktmacht gegenüber der Migros eine relative Marktmacht hat. Es geht um mögliche Preisunterschiede bei Nivea-Produkten im Vergleich zum Ausland.

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Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen Beiersdorf gestartet. Die Kartellwächter prüfen, ob das vor allem für seine Haut- und Körperpflegeprodukte bekannte Konsumgüterunternehmen zu viel Marktmacht hat und diese missbraucht.

Der deutsche Konzern wird laut einem Communiqué vom Dienstag verdächtigt, der Migros den Bezug von Nivea-Produkten zu gleichen Konditionen wie im Ausland verweigert zu haben. In der Untersuchung prüft die Weko nun, ob Beiersdorf gegenüber der Migros eine relative Marktmacht hat.

Falls ja, sei zu untersuchen, ob Beiersdorf diese Stellung missbrauche. Also ob von der Migros für gleichen Nivea-Produkte höhere Preise verlangt würden als von vergleichbaren Detailhändlern im Ausland.

Die Migros hatte Ende Januar eine Anzeige gegen Beiersdorf in der Sache eingereicht, wie eine Weko-Sprecherin entsprechende Medienberichte auf Anfrage von AWP bestätigte. Laut diesen sind Verhandlungen mit Beiersdorf um bessere Konditionen im Herbst 2024 endgültig gescheitert.

Die Untersuchung wird rund 18 Monate in Anspruch nehmen, erklärte die Sprecherin weiter. Für Beiersdorf gelte die Unschuldsvermutung, hiess es.

Folge der Fair-Preis-Initiative

Ein Unternehmen gilt laut Weko-Definition als relativ marktmächtig, wenn andere Marktteilnehmer beim Bezug oder Verkauf einer Ware oder Dienstleistung in einem solchen Mass von ihm abhängig sind, dass keine zumutbaren und ausreichenden Alternativen zur Verfügung stehen.

Diese neuen Regelungen im Kartellgesetz zielen insbesondere darauf ab, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Sie sind eine direkte Folge der Fair-Preis-Initiative.