Wirtschaftskriminalität Zürcher Gericht eröffnet Urteil im Elvetino-Fall am 25. Oktober

olgr, sda

5.9.2024 - 09:42

Einem früheren Chef des Bahngastro-Unternehmens Elvetino wird unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen: Die Verhandlung vor dem Zürcher Bezirksgericht ist beendet, das Urteil folgt am 25. Oktober. (Symbolbild)
Einem früheren Chef des Bahngastro-Unternehmens Elvetino wird unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen: Die Verhandlung vor dem Zürcher Bezirksgericht ist beendet, das Urteil folgt am 25. Oktober. (Symbolbild)
Keystone

Ob ein früherer Chef des Bahngastro-Unternehmens Elvetino hinter Gitter muss oder nicht, wird sich am 25. Oktober zeigen. Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstagabend die zweitägige Verhandlung abgeschlossen und sich zur Urteilsberatung zurückgezogen.

Der Staatsanwalt warf dem früheren Elvetino-Chef unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Betrug vor. Der heute 68-Jährige soll sich grosszügig aus der Firmenkasse bedient haben.

Zudem soll er einen Freund als Berater angeheuert und von diesem 20 Prozent der vereinbarten Tageshonorare von 1500 Franken als Rückvergütung zurückerhalten haben. Und über die Firma eines weiteren guten Kollegen soll er Gastro-Artikel aus China importiert und überteuert an die Elvetino AG verkauft haben.

In seinem Plädoyer verlangte der Staatsanwalt, dass der ehemalige Elvetino-CEO zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt wird. Für dessen beiden Geschäftsfreunde – den 78-jährigen Berater und den 68-jährigen Importeur – forderte die Anklage wegen Gehilfenschaft bedingte Strafen von 24 und 18 Monaten.

Beschuldigte sehen keinen Schaden

Die drei Beschuldigten verlangten bezüglich der Vorwürfe rund um Elvetino hingegen Freisprüche. Dem Unternehmen sei gar kein Schaden zugefügt worden, hielt einer der beiden Verteidiger des früheren CEO fest.

So habe der vom Staatsanwalt kritisierte Einsatz eines externen Beraters der Elevtino AG keine unnötigen Ausgaben verursacht. Dank diesem hätten Einsparungen bei der Warenbewirtschaftung erzielt werden können. Ein Tageshonorar von 2500 Franken sei für einen Berater nicht unüblich. Auch die Verteidiger der Mitbeschuldigten wiesen in ihren mehrstündigen Plädoyers darauf hin, dass sich ihre Mandanten nichts hätten zu Schulde kommen lassen.

Der Staatsanwalt hatte diese Ausführungen der Verteidiger bereits vor deren Plädoyers als «Vernebelungstaktik» bezeichnet. Das Ermittlungsergebnis sei eindeutig. Es handle sich um eine Geschichte von Geschäftsleuten, die einander Geschäfte zugeschanzt und Gewinne geteilt hätten.

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