Bundesamt greift ein Zürcher Flughafen muss sich einschränken

SDA

25.7.2018 - 11:13

Der Flughafen Zürich erhält Auflagen bezüglich Nachtruhe. (Symbolbild)
Der Flughafen Zürich erhält Auflagen bezüglich Nachtruhe. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ

Am Flughafen Zürich wird die Anzahl Zeitfenster für Landungen und Starts am Abend auf den heutigen Stand eingefroren. Zum ersten Mal hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) somit Massnahmen gegen den Fluglärm in der Nacht angeordnet.

Anlass zu den Massnahmen geben Untersuchungen aus dem Jahr 2016, wie das Bazl am Mittwoch mitteilte. Diese zeigten, dass die zulässige Lärmbelastung in der ersten und zweiten Nachtstunde (von 22 Uhr bis Mitternacht) teilweise erheblich überschritten wurden.

Davon betroffen sind vor allem die Kantone Aargau, Schaffhausen und Gebiete des Kantons Zürich. Damit die Lärmbelastung nach 22 Uhr nicht weiter ansteigt, hat das BAZL die Anzahl Slots (Zeitfenster für Landungen und Starts) für Landungen ab 21 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr auf den heutigen Stand begrenzt.

Dies hat zur Folge, dass die neuen Schnellabrollwege ab Piste 28, die demnächst in Betrieb genommen werden, nicht zur Erhöhung der Kapazität, sondern ausschliesslich zur pünktlicheren Abwicklung der Landungen ab 21 Uhr genutzt werden. Zudem sollen die Verspätungen nach 23 Uhr reduziert werden.

Flughafen enttäuscht

Der Flughafen Zürich bedauert den Entscheid. Zwar sei es positiv, dass es sich um eine Plafonierung und nicht um eine Reduktion handelt, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Doch mit der Plafonierung würden auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens beschnitten. Gerade für interkontinentale Flüge und deren Anschlüsse ans europäische Netz möchte der Flughafen flexibler sein.

Der Flughafen Zürich wird den Entscheid nun prüfen, wie die Sprecherin sagte. Die Beschwerdefrist läuft bis Mitte August.

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