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Die Credit Suisse leistete sich vor ihrem Untergang und der Übergabe durch die Rivalin UBS zahlreiche Skandale. (Archivbild)
Bild: Keystone/Michael Buholzer
Erstmals wird einem Mitglied der CS-Konzernleitung im Zusammenhang mit einem der vielen Skandale, die sich die Grossbank vor ihrem Niedergang leistet, eine Busse der Schweiz auferlegt. Die frühere Risikochefin Lara Warner soll eine Strafe zahlen. Und: Auch die Bundesanwaltschaft ermittelt.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat eine Strafverfügung gegen die ehemalige Risikochefin der Credit Suisse (CS), Lara Warner, erlassen, wie die Tamedia-Zeitungen berichteten. Warner sei für ein Fehlverhalten der Bank im Jahr 2016 verantwortlich gewesen, als 8 Millionen Dollar auf einem CS-Konto einer in die Moçambique-Affäre verwickelten Firma eingingen.
Laut EFD hätte sich ein Verdacht auf Geldwäscherei aufdrängen müssen, doch die Bank habe keine Verdachtsmeldung erstattet. Warner solle deshalb eine Busse von 100'000 Franken zahlen, doch die Verfügung sei nicht rechtskräftig.
Warners Anwalt habe angekündigt, dass die frühere Compliance- und Risikochefin, die direkt dem CEO Tidjane Thiam unterstand, eine gerichtliche Beurteilung verlangen werde.
Es sei ein «Novum in der juristischen Aufarbeitung der Missstände in der untergegangenen Grossbank Credit Suisse», schreiben die Tamedia-Zeitungen: «Eine der obersten Führungspersonen des Schweizer Mutterhauses wird von den Behörden persönlich zur Rechenschaft gezogen für Verfehlungen in einem der zahlreichen Finanzskandale.»
Die sogenannte Moçambique-Affäre war einer von mehreren peinlichen Fällen für die CS, wozu die Finanzmarktaufsicht (Finma) im Oktober 2021 ihre Schlussfolgerungen veröffentlichte. Demnach hatte die Londoner Filiale der Credit Suisse im Jahr 2013 zwei Staatsfirmen in Moçambique-Kredite in Höhe von einer Milliarde Dollar vermittelt, mit denen offiziell Küstenwachschiffe und eine Thunfisch-Fangflotte im armen ostafrikanischen Land finanziert werden sollten.
Wie die Zeitungen weiter schreiben, geht aus der Strafverfügung des EFD eine «weitere brisante Information hervor»: Warner sei auch ins Visier der Bundesanwaltschaft geraten. Die Behörde führe zwei Strafverfahren im Zusammenhang mit der Moçambique-Affäre. Eines davon habe die Bundesanwaltschaft letzten November explizit auf Warner ausgedehnt.
Das Strafverfahren richte sich auch gegen eine ehemalige CS-Mitarbeiterin, die weiter unten in der Hierarchie angesiedelt gewesen sei, sowie gegen die neue CS-Inhaberin UBS.
Sowohl bei den Verfahren der Bundesanwaltschaft als auch bei der nicht rechtskräftigen Strafverfügung des EFD gilt die Unschuldsvermutung.