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Ehemaliger Raiffeisen-Chef

Gericht hebt Urteil gegen Pierin Vincenz auf

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz: In zweiter Instanz wurde er von den Vorwürfen freigesprochen. (Archivbild)

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz: In zweiter Instanz wurde er von den Vorwürfen freigesprochen. (Archivbild)

sda

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wird vom Obergericht Zürich wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» freigesprochen. Zudem erhält er eine Prozessentschädigung von 35'000 Franken.

Redaktion blue News

Redaktion blue News

20.02.2024, 08:51•20.02.2024, 10:03

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wird vom Obergericht Zürich freigesprochen.
  • Zudem erhält er eine Prozessentschädigung von 35'000 Franken.
  • In erster Instanz war Vincenz wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Im April 2022 wurde Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn deswegen zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten. 

Nun hat das Zürcher Obergericht das Urteil aufgehoben. Ausserdem erhält Vincenz eine Prozessentschädigung von 35'000 Franken, wie das Gericht am Dienstag in einer Mitteilung schreibt.

Das Urteil werde demnach wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft müsse eine neue Anklage beim Bezirksgericht einreichen. So sei die Anklageschrift zu umfassend gewesen, was eine Verteidigung erschwerte.

Ausserdem hätte die Anklageschrift auf Französisch übersetzt werden müssen – dies aufgrund eines französischsprachigen Beschuldigten. Dieser habe mehrmals vergeblich verlangt, dass die Unterlagen übersetzt werden. «Nach Auffassung des Obergerichts wurden zentrale Ansprüche auf rechtliches Gehör und eine entsprechende Anklageschrift verletzt», begründet das Obergericht.

Bei der Rückweisung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen technischen Entscheid: Zur Frage von Schuld oder Unschuld äussert sich der Beschluss nicht.

Versteckte Beteiligungen im Fokus

Vincenz und sein ehemaliger Geschäftspartner Beat Stocker sollen sich versteckt an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Bei diesen Transaktionen und Übernahmen sollen Vincenz und Stocker unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben, hiess es im ursprünglichen Urteil. Dieses wurde nun aufgehoben.

Nicht  freigegeben werden die Vermögenswerte von Vincenz und den weiteren Personen. Diese bleiben laut dem Obergericht sichergestellt.

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