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Wer jetzt eine Senkung fordert, riskiert sogar eine Erhöhung
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Mietpreis-Schock droht

Wer jetzt eine Senkung fordert, riskiert sogar eine Erhöhung

Mit der Senkung des Referenzzinssatzes dürften sich viele Mieterinnen und Mieter bald über tiefere Mieten freuen. (Symbolbild)

Mit der Senkung des Referenzzinssatzes dürften sich viele Mieterinnen und Mieter bald über tiefere Mieten freuen. (Symbolbild)

sda

Wer nach der Senkung des Referenzzinssatzes ein Mietsenkungsbegehren stellt, könnte eine böse Überraschung erleben: Laut dem Mieterverband kann dies in manchen Fällen sogar zu einer Mietzinserhöhung führen. Der Grund ist die Teuerung.

Sven Ziegler
Keystone-SDA

Sven Ziegler, Keystone-SDA

03.03.2025, 08:44•03.03.2025, 13:37

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Referenzzinssatz sinkt auf 1,5 Prozent. 
  • Aber nicht alle profitieren jetzt von tieferen Mieten.
  • Vermieter dürfen die Teuerung und teils die Kostensteigerung gegenrechnen
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Nur ein Teil der Mieterinnen und Mieter habe durch die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes Anspruch auf eine Mietsenkung, erklärte der Schweizer Mieterverband.

Vermieter dürfen die Teuerung und teils die Kostensteigerung gegenrechnen. «Die hohe Teuerung in den letzten Jahren führt zu Szenarien, in welchem der Teuerungsausgleich der Vermieterschaft höher ist als der Senkungsanspruch der Mieterschaft», so der Verband.

Eine solche Situation hat es noch nie zuvor gegeben. Wie viele Menschen davon betroffen sind, ist unklar. Eine Mehrheit der Mietenden ist es aber nicht.

Früher riet der Verband meist uneingeschränkt zu einem Senkungsbegehren, da ein überflüssiges Begehren keine Nachteile hatte. Diesmal sei die Lage anders: Eine Mietzinsanpassung an den gesunkenen Referenzzins könne zu einer Erhöhung führen.

Verband rät zu genauer Abklärung

Der Verband empfiehlt, den eigenen Anspruch mit einem Rechner oder einer Beratung zu prüfen, bevor ein Senkungsbegehren gestellt wird.

Wahrscheinlich profitieren Mieter, deren Mietzins seit dem 1. Mai 2012 nicht angepasst wurde oder die seit dem 1. Dezember 2023 eine Anpassung oder einen neuen Mietvertrag hatten. Keine Senkung ergibt sich meist für Mieterinnen mit Mietzinsanpassungen zwischen dem 1. Mai 2015 und dem 1. Dezember 2023. In Fällen dazwischen hängt es von der Berechnung der Kostensteigerung ab.

Mieter müssen beim Vermieter ein schriftliches Senkungsbegehren einreichen, unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Vermieterschaft hat 30 Tage Zeit zur Antwort. Reagiert sie nicht oder lehnt ab, bleibt den Mieterinnen weitere 30 Tage, um die Schlichtungsbehörde anzurufen. Gemäss dem Verband könnten auch Vermieter die Anpassung des Referenzzinssatzes zum Anlass nehmen, den Mietpreis aufgrund der Teuerung zu erhöhen.

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