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Entschädigung von über 100'000 Franken

Verfahren gegen Ex-Kommunikationschef von Berset offiziell eingestellt

Die Bundesanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Peter Lauener (links) den ehemaligen Kommunikationschef des damaligen Bundesrats Alain Berset (rechts), einstellen.

Die Bundesanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Peter Lauener (links) den ehemaligen Kommunikationschef des damaligen Bundesrats Alain Berset (rechts), einstellen.

sda

Die Bundesanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Alain Bersets Ex-Kommunikationschef Peter Lauener ein – nach vier Jahren Ermittlungen, vier Tagen Haft und einem juristischen Tauziehen um Quellenschutz.

Redaktion blue News
Keystone-SDA

Redaktion blue News, Keystone-SDA

17.07.2025, 15:57

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen:

  • Das Verfahren gegen Peter Lauener wegen der Corona-Leaks wurde eingestellt, da kein Amtsgeheimnisbruch nachgewiesen werden konnte.
  • Er erhält rund 100'000 Franken Entschädigung für Haft, Anwaltskosten und Einkommensverluste.
  • Das Bundesgericht stellte den Quellenschutz über die Strafverfolgung, untersagte die Auswertung beschlagnahmter Daten und stoppte damit zentrale Ermittlungsansätze der Bundesanwaltschaft.
  • Ringier-CEO Marc Walder geht leer aus, da er nur als Auskunftsperson geführt wurde und somit keinen Anspruch auf Entschädigung hat.

Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den ehemaligen Kommunikationschef von alt Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener, im Zusammenhang mit den Corona-Leaks ist offiziell eingestellt worden. Die Bundesanwaltschaft bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Tamedia-Bericht.

Da die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig sei, gebe es zurzeit keine weiteren Auskünfte, hiess es bei der Bundesanwaltschaft (BA) weiter. Eine Beschwerde gegen den Entscheid sei noch möglich.

Lauener musste vier Tage ins Gefängnis

Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte März mitgeteilt, dass sie das Corona-Leaks-Verfahren gegen Lauener einstellen wolle. Lauener verletzte demnach das Amtsgeheimnis nicht, indem er den Chef des Ringier-Verlags, Marc Walder, vorab über vertrauliche Pläne zur Pandemiebekämpfung des Bundes informierte.

Lauener musste im Mai 2022 vier Tage im Gefängnis verbringen und das Verfahren gegen ihn lief vier Jahre lang. Seinen Posten als Kommunikationsverantwortlicher im Innendepartement des damaligen Bundesrats Alain Berset musste Lauener aufgeben.

Teaser image

Corona-Leaks

«Diese Nähe und Häufigkeit können nur ungesund sein»

Laut dem Tamedia-Bericht wurde Lauener jetzt von der Bundesanwaltschaft eine Entschädigung über 100'000 Franken zugesprochen. Rund 41'000 Franken erhalte er als Entschädigung für wirtschaftliche Einbussen, hiess es. Mit rund 62'000 Franken werde er für seine Verteidigungskosten entschädigt und 5000 Franken Genugtuung erhalte er für die vier Tage Haft und wegen der sehr ausführlichen und prominenten Medienberichterstattung über ihn und den Fall.

Ringier-Chef Marc Walder geht leer aus

Lauener ist heute selbständig in einer Kommunikations- und Strategieagentur in Bern tätig. Er war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die Bundesanwaltschaft bestätigte die Zahlen zu den Entschädigungszahlungen nicht.

Ringier-Chef Marc Walder hatte laut dem Medienbericht ebenfalls Entschädigung und Genugtuung beantragt. Er erhalte aber weder das eine noch das andere, weil das Strafverfahren formell nie gegen ihn geführt wurde, so die Tamedia-Zeitungen. Er hatte den juristischen Status einer Auskunftsperson.

Der Ringier-Chef Marc Walder. Er erhält keine Entschädigung.

Der Ringier-Chef Marc Walder. Er erhält keine Entschädigung.

KEYSTONE

Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte März mitgeteilt, der Tatverdacht habe sich gestützt auf die verwertbaren Beweismittel nicht erhärten lassen. Die Behörde habe deshalb die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, dass sie beabsichtige, die Strafuntersuchung einzustellen.

Bundesgericht wertete Quellenschutz höher

Die Verfahrenseinstellung war eine Folge eines Bundesgerichtsurteils vom Februar: Darin untersagte das Gericht der BA die Auswertung von Mails zwischen dem ehemaligen Informationschef von Alain Berset und dem Ringier-Konzernchef Marc Walder und stützte damit die Vorinstanz.

Die Richter gewichteten wie bereits das Berner Zwangsmassnahmengericht den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der sogenannten Corona-Leaks. Die beschlagnahmten Datenträger bleiben demnach versiegelt.

Die BA hatte beabsichtigt, in der «Corona-Leaks»-Affäre mehrere Laptops, Handys und andere Datenträger des ehemaligen Informationschefs Bersets und des Ringier-CEO zu untersuchen.

Die sogenannte «Corona-Leaks-Affäre» erschütterte 2022 und 2023 das Land. Der Vorwurf stand im Raum, dass Schweizer Topbeamte Medien während der Pandemie über geplante Regierungsmassnahmen vorab informiert hatten. Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den seinerzeitigen Kommunikationschef des Innendepartements und Berset-Vertrauten Lauener.


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