Einige Dinge können teuer werden Achtung, Falle – was du im Auto besser nicht tun solltest

Sven Ziegler

8.10.2025

Essen und Trinken am Steuer ist nur teilweise erlaubt. 
Essen und Trinken am Steuer ist nur teilweise erlaubt. 
imago/Westend61

Ob Barfuss fahren, am Steuer essen oder im Auto schlafen – vieles ist erlaubt, anderes kann dich den Führerausweis kosten. blue News zeigt, was du darfst – und wo die Schweiz keinen Spass versteht.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Manches am Steuer ist erlaubt – anderes kann dir richtig teuer werden.
  • Viele Autofahrer überschätzen, was noch zulässig ist, und unterschätzen die Folgen.
  • blue News liefert dir die Übersicht, was im Auto legal ist – und worauf du besser verzichtest.

Barfuss Auto fahren

In der Schweiz ist Barfussfahren nicht verboten. Trotzdem raten Verkehrsexperten davon ab: Wer ohne Schuhe fährt, hat weniger Gefühl für Pedaldruck und kann in Notfällen langsamer reagieren.

Kommt es zu einem Unfall, prüft die Versicherung, ob du fahrlässig gehandelt hast – und kann Leistungen kürzen. Idealerweise trägst du flache, feste Schuhe, die guten Halt bieten.

Tipp: Feste, flache Schuhe tragen, die Halt geben. Wer lieber barfuss fährt, sollte zumindest Ersatzschuhe im Auto haben – sie sind bei einer Polizeikontrolle zwar kein Muss, aber ein starkes Argument für deine Sorgfalt.

Telefonieren mit Freisprechanlage

Das Handy darfst du im Auto nur benutzen, wenn du es nicht in die Hand nimmst. Gespräche über eine integrierte Freisprechanlage sind erlaubt – solange du jederzeit Herr oder Frau über dein Fahrzeug bleibst.

Auch das Antippen eines Knopfs am Lenkrad ist unbedenklich. Sobald du aber auf dem Display tippst oder dein Handy aufnimmst, begehst du einen Verstoss.

Erlaubt ist auch das ganz kurze Entsperren per Face-ID oder Fingerprint, wenn du sofort wieder beide Hände am Steuer hast. Alles andere, vom Scrollen bis zum WhatsApp-Schreiben, gilt als grobe Verkehrsregelverletzung.

Am Steuer essen und trinken

Ein Sandwich oder Coffee-to-go sind kein Problem, solange du das Auto sicher führst. Doch sobald du dich ablenken lässt, kann es teuer werden: Wer beim Essen über die Mittellinie gerät oder mit der Kaffeetasse in der Hand einen Unfall verursacht, zahlt schnell doppelt – Busse plus gekürzte Versicherungsleistung.

Auch Schminken, Rasieren oder Haare kämmen zählen zu den häufigsten Ablenkungen. Laut BFU ist Unaufmerksamkeit für rund 30 Prozent aller Unfälle verantwortlich – meist durch Multitasking am Steuer.

Rauchen am Steuer

Im Privatauto ist Rauchen in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Es gibt kein landesweites Verbot, auch nicht, wenn Kinder mitfahren. Anders in mehreren europäischen Ländern: Dort drohen Bussen, sobald Minderjährige mit im Auto sitzen. Planst du Ferienfahrten, checke die Regeln des Ziellands – die Unterschiede sind gross.

Auch ohne Passagiere gilt: Wenn die Zigarette deine Sicht einschränkt oder du Glut im Fussraum suchst, kann das als unaufmerksames Fahren geahndet werden. Der sichere Weg: Zündung aus, Zigarette an – nie umgekehrt.

Im Auto schlafen

Wer im Auto übernachten möchte, darf das grundsätzlich tun, solange er Parkregeln und Ruhezeiten beachtet. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung: Einige Gemeinden erlauben eine Nacht auf Parkplätzen, andere verbieten das Schlafen im Fahrzeug vollständig. In Schutz- und Naturgebieten ist es in der Regel untersagt.

Zudem darf der Motor beim Schlafen nicht laufen. Wer ihn zur Heizung oder Klimatisierung eingeschaltet lässt, riskiert eine Busse wegen unnötigen Motorbetriebs. Ideal ist ein öffentlicher Parkplatz ohne Campingverbot und ohne sichtbare «Wildcamping»-Anzeichen.

Motor laufen lassen

Seit Anfang 2025 gelten in der Schweiz strengere Regeln gegen vermeidbaren Fahrzeuglärm. Wer absichtlich laute Knallgeräusche erzeugt oder den Auspuff manipuliert, kann mit bis zu 10 000 Franken gebüsst werden. Auch unnötiges Motorlaufenlassen wird strenger geahndet und kostet neu 80 Franken.

Damit soll vor allem nächtlicher Lärm durch sogenanntes «Sound-Posing» eingedämmt werden. Wer beim Warten im Auto die Musik zu laut aufdreht, kann ebenfalls belangt werden, wenn dadurch Einsatzfahrzeuge nicht mehr gehört werden. Rücksicht ist hier nicht nur eine Stilfrage, sondern inzwischen Pflicht.

Autopilot ist kein Freipass

Seit März 2025 ist in der Schweiz erstmals ein sogenannter Autobahnpilot erlaubt. Fahrzeuge mit behördlich genehmigtem System dürfen auf Autobahnen automatisiert fahren, solange der Mensch sofort eingreifen kann. Die Hände dürfen also kurz vom Lenkrad genommen werden, doch die Verantwortung bleibt beim Fahrer oder bei der Fahrerin.

Wer dagegen ein nicht zugelassenes System nutzt oder sich vom Computer zu sehr ablenken lässt, macht sich strafbar. Auch mit modernster Technik gilt: Du bist jederzeit für dein Fahrzeug verantwortlich – rechtlich wie versicherungstechnisch.