Bundesratsbeschluss Das elektonische Patientendossier kommt 

SDA/phi

14.12.2018

Eine Tastatur nebst Bildschirm sowie ein Weisskittel nebst Stethoskop – und fertig ist das Symbolfoto zum Stichwort elektronische Patientenakte.
Eine Tastatur nebst Bildschirm sowie ein Weisskittel nebst Stethoskop – und fertig ist das Symbolfoto zum Stichwort elektronische Patientenakte.
Keystone

Sie soll Doppelbehandlungen vermeiden und Ärzten allgemein mehr Übersicht verschaffen: Der Bundesrat will elektronische Patentenakten schweizweit einführen.

Das elektronische Patientendossier soll in der Schweiz flächendeckend eingeführt werden. Das ist das Hauptziel der Strategie «eHealth Schweiz 2.0», die der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat.

Die Strategie für die Jahre 2018 bis 2022 löst die Strategie eHealth Schweiz aus dem Jahr 2007 ab und richtet sich nach dem Gesetz über das elektronische Patientendossier.

Bisher nur in Spitälern und Heimen

Obligatorisch ist dieses nur für Spitäler und Pflegeheime – Spitäler müssen es bis 2020 einführen und die Heime bis 2022. Für Ärzte ist es bisher freiwillig. Der Nationalrat möchte indes auch für Ärzte eine Pflicht zum e-Dossier. Die Kantone Basel und Genf haben die elektronischen Patientendossiers bereits eingeführt.

Die vom Bundesrat verabschiedete neue Strategie gibt vor, dass dank Digitalisierung die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessert wird. Für Patienten soll die Versorgung sicherer werden, und das System selbst soll effizienter werden.

Digitalisierung soll gemäss der Strategie die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erleichtern und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten stärken. Wie personenbezogene Daten verwendet werden, sollen die Patienten selbst entscheiden können.

Hier noch unsere taufrischen Bilder aus der Schweiz:

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