So machst du’s richtigDiese 7 Irrtümer kosten dich im Alter viel Geld
Sven Ziegler
14.10.2025
Wer die Pension nicht richtig vorbereitet, verliert viel Geld. (Archivbild)
sda
Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer möchten ihr Pensionskassenguthaben als Kapital beziehen. Doch wer die Risiken unterschätzt, kann rasch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Diese sieben Fehler solltest du unbedingt vermeiden.
Viele Pensionskassen verlangen, dass ein Kapitalbezug mehrere Jahre im Voraus angemeldet wird. Je nach Kasse kann die Frist bis zu drei Jahre betragen. Wer diese Frist verpasst, verliert die Möglichkeit auf eine Kapitalauszahlung und erhält das Vorsorgevermögen nur noch als lebenslange Rente.
Darum gilt: Frühzeitig informieren, Termine in der eigenen Finanzplanung berücksichtigen und die Anmeldung rechtzeitig einreichen. Nur so bleibt die Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapitalbezug bestehen – und man verhindert böse Überraschungen kurz vor der Pensionierung.
Aktuelle Rente übersehen
Viele orientieren sich blind am Pensionskassenausweis. Doch dieser zeigt lediglich eine Prognose auf Basis heutiger Umwandlungssätze. Tatsächlich sind die Renten aus der zweiten Säule heute fast 40 Prozent tiefer als noch vor 22 Jahren – eine Folge tieferer Umwandlungssätze und der steigenden Lebenserwartung.
Wer also die Ausweis-Zahlen für bare Münze nimmt, überschätzt oft massiv das künftige Einkommen. Sinnvoll ist es, alternative Szenarien zu berechnen und davon auszugehen, dass die ausgewiesene Rente keine garantierte Grösse ist.
Finanzplan vergessen
Ein Kapitalbezug bringt zwar Flexibilität, erfordert aber auch eine sorgfältige Planung. Ohne einen Finanzplan, der Inflation, Renditen und unterschiedliche Szenarien berücksichtigt, kann das Geld schneller aufgebraucht sein als gedacht.
Das VZ empfiehlt, realistische Annahmen zu treffen: etwa eine Rendite von 1 bis 3 Prozent nach Inflation und eine Teuerung von 1 bis 2 Prozent. So lässt sich abschätzen, wie lange das Kapital reicht – und ob zusätzlich eine Rente nötig ist, um den Lebensstandard zu sichern.
Steuerwirkung missverstehen
Viele nehmen an, der Kapitalbezug sei steuerlich immer vorteilhafter. Zwar wird das gesamte Guthaben im Auszahlungsjahr zu einem Vorzugssatz besteuert – aber auf einen Schlag. Bis sich der Bezug gegenüber der Rente rechnet, dauert es im Schnitt rund 15 Jahre.
Das bedeutet: Wer früher stirbt, hätte mit der Rente womöglich mehr Nettovermögen. Deshalb sollte man den Entscheid nie nur auf steuerliche Überlegungen stützen, sondern auch Faktoren wie Lebenserwartung, Absicherung der Familie und Anlagestrategie einbeziehen.
Börse zum Ratgeber machen
Viele lassen sich von der Stimmung an den Finanzmärkten leiten. Steigen die Kurse, wollen sie das Guthaben investieren; fallen sie, scheint die Rente sicherer. Doch diese Kurzfrist-Sicht ist riskant und führt oft zu Fehlentscheiden.
Langfristig spielen kurzfristige Börsenschwankungen kaum eine Rolle, wenn der Anlagehorizont 20 Jahre oder mehr beträgt. Wer seine Entscheidung nach Risikoprofil, Zielen und familiärer Situation ausrichtet, fährt besser als jemand, der sich vom Markt treiben lässt.
Gerade bei Ehepaaren lohnt sich ein Mischmodell: Wenn ein Partner die Rente und der andere das Kapital wählt, können Risiken besser verteilt und die Steuerlast optimiert werden. So bleibt man im Alter unabhängiger.
Nachlass nicht regeln
Wer Kapital bezieht, trägt die Anlageverantwortung selbst. Ein zu hoher Sparkonto-Anteil führt zu Kaufkraftverlust, während zu riskante Anlagen Verluste bringen können. Eine breit diversifizierte Strategie – ähnlich wie bei einer Pensionskasse – ist hier entscheidend.
Keine Anlageberatung
Dieser Beitrag dient ausschliesslich der Information und stellt keine Finanzberatung dar. Die enthaltenen Analysen und Einschätzungen basieren auf gründlicher Recherche, ersetzen jedoch nicht die individuelle Beurteilung durch Fachleute. Die Entwicklung der Finanzmärkte wird von zahlreichen, teils unvorhersehbaren Faktoren beeinflusst. Investitionen in Aktien, Kryptowährungen und andere Finanzprodukte sind mit Risiken verbunden, einschliesslich eines möglichen Kapitalverlusts.
Ebenso wichtig ist die Nachlassregelung. Ohne Testament oder Erbvertrag ist der Partner oder die Partnerin im Todesfall oft nur teilweise abgesichert. Im schlimmsten Fall muss das Eigenheim verkauft werden. Eine rechtzeitige Regelung schafft hier Sicherheit.