«Das Alter spielt keine Rolle» Nazi-Jäger ermitteln «auf Sicht» bis zum letzten Überlebenden

Martin Oversohl, dpa/tafi

28.2.2021

Zweiter Weltkrieg, Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau am 27. Januar 1945: Ein Häftling sagt einem SS-Mann dessen Verbrechen auf den Kopf zu. In Deutschland wollen die Behörden bis zum letzten überlebenden Täter ermitteln.
Zweiter Weltkrieg, Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau am 27. Januar 1945: Ein Häftling sagt einem SS-Mann dessen Verbrechen auf den Kopf zu. In Deutschland wollen die Behörden bis zum letzten überlebenden Täter ermitteln.
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Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit: In Deutschland werden noch immer die Verbrechen der Nationalsozialisten ermittelt. Die Nazi-Jäger erweitern jetzt den Täterkreis.

Das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte steht säuberlich aufgeteilt auf gelben Karteikärtchen. Alphabetisch geordnet nach Namen und Orten des Schreckens und archiviert in den Registrierkästen und Dutzenden Rollschubladen der Zentralen Stelle zur Aufklärung von Verbrechen der Nationalsozialisten im schmucken Residenzstädtchen Ludwigsburg vor den Toren Stuttgarts. Ein Ort des archivierten Grauens, aber auch eine Stätte der Befreiung und der Rechtsgeschichte. Nun nehmen die NS-Experten neue Gruppen in den Blick.

«Moment, hier haben wir ihn», sagt Thomas Will, der Leiter des Hauses, greift in den Kasten mit der Aufschrift «Danh-Desz» und zieht eine kleine Klarsichthülle mit beschrifteten Karten heraus. «Demjanjuk», steht darauf, ein paar Orte werden noch erwähnt, Jahreszahlen und die Vorwürfe gegen den einstigen Wachmann des deutschen Vernichtungslagers Sobibor in Polen, der 2011 verurteilt wurde, ohne dass ihm eine konkrete Tat nachgewiesen werden konnte. Ein Impuls, ein Paukenschlag auch in der deutschen Justizgeschichte. Ergänzt mit Schreibmaschine auf der Karteikarte: das Todesdatum.

Der ehemalig KZ-Aufseher Demjanjuk wurde 2011 wegen Beihilfe zum Mord an 28'060 Menschen verurteilt.
Der ehemalig KZ-Aufseher Demjanjuk wurde 2011 wegen Beihilfe zum Mord an 28'060 Menschen verurteilt.
Sebastian Gollnow/dpa

Rennen gegen die Zeit und biologische Grenzen

Denn John Demjanjuk lebt nicht mehr. Und das gilt auch für die weitaus meisten Menschen, die sich hinter den Namen auf den insgesamt 1,75 Millionen Karten verbergen. Die Arbeit des 21-köpfigen Teams von Will ist mehr denn je ein Rennen gegen die Zeit und gegen biologische Grenzen. Die Ermittler, Staatsanwälte, Richter, sie alle wissen, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis sie ihre letzte Akten schliessen müssen, weil sie alle Verdächtigen überlebt haben.

«Die Zentrale Stelle wird ihre Arbeit erst einstellen, wenn niemand mehr am Leben ist, gegen den man ermitteln könnte», sagt Will. Wann das sei? «Wir müssen auf Sicht fahren. Ich sehe ein Ende, aber ich sehe dieses Ende jedenfalls in den beiden kommenden Jahren noch nicht.»

Vor mehr als 75 Jahren endete der Zweite Weltkrieg und nach wie vor arbeitet die Justiz die damaligen deutschen Verbrechen ab. Im vergangenen Sommer verurteilte das Hamburger Landgericht einen früheren Wachmann im Konzentrationslager Stutthof rechtskräftig, über weitere Verfahren wird derzeit entschieden.

Allerdings geht die Zahl der Ermittlungen zurück. Beschuldigte sind zu alt, sie sind verhandlungsunfähig oder sterben, bevor ihre Akte übergeben werden kann. Derzeit sind nach Angaben der Zentralen Stelle neben drei Angeklagten in Wuppertal, Itzehoe und Neuruppin noch acht weitere Ermittlungsverfahren bei deutschen Staatsanwaltschaften anhängig. Acht weitere ehemalige Angehörige von Konzentrationslagern sind ermittelt. Es wird geprüft, ob ihre Fälle an die Anklagebehörden abgegeben werden.

Oberstaatsanwalt Thomas Will, Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, steht in der Aussenstelle des Bundesarchivs in Ludwigsburg zwischen den Akten, die für die Arbeit der Zentralen Stelle verwendet werden.
Oberstaatsanwalt Thomas Will, Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, steht in der Aussenstelle des Bundesarchivs in Ludwigsburg zwischen den Akten, die für die Arbeit der Zentralen Stelle verwendet werden.
Sebastian Gollnow/dpa

100-Jähriger angeklagt: «Das Alter spielt keine Rolle»

Für Schlagzeilen hatte vor kurzem vor allem die Anklage gegen einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord gesorgt. Der 100 Jahre alte und nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft verhandlungsfähige Mann soll von 1942 bis 1945 im KZ Sachsenhausen nahe Berlin bei der grausamen Ermordung von Lagerinsassen geholfen haben.

Den Weg für den Prozess hatte das Urteil gegen Demjanjuk geebnet. Während zuvor nur diejenigen verfolgt worden waren, die zur Leitung der Konzentrationslager gehört oder selbst gemordet hatten oder durch besondere Grausamkeit aufgefallen waren, besteht die Justiz seither nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis einer konkreten Tathandlung. Auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, kann juristisch geahndet werden.

Für Thomas Will spielt das Alter eines Angeklagten keine wesentliche Rolle. «Wir sind rechtsstaatlich gebunden», sagt er. «Wenn er die Taten begangen hat oder wenn zumindest der Anfangsverdacht gegeben ist, dann braucht es kein Mitleid, dann wird das einfach aufgeklärt.»

Neue Ermittlungsfelder

Das gilt auch für einen Bereich, den die Mitarbeiter der Ermittlergruppe erst jetzt für ihre Arbeit entdecken. Denn Verbrechen wurden nicht nur in den Konzentrationslagern verübt, auch mögliche Straftaten von Soldaten der Wehrmacht gegen insbesondere sowjetische Kriegsgefangene sollen nun ein juristisches Nachspiel haben.

«Wir haben geprüft, ob wir die Rechtsprechung auch auf die Kriegsgefangenlager der Wehrmacht erweitern können, etwa die sogenannten Stammlager, abgekürzt Stalags», sagt Will. «Auch dort hat es verheerende Lebensumstände gegeben und unglaublich hohe Todeszahlen.»

Erweiterter Täterkreis im Visier

Die Erweiterung um die Stalags ist aus Sicht der Zentralen Stelle «konsequent weitergedacht». Die neue Sicht der Juristen seit dem Demjanjuk-Urteil sei «vollständig übertragbar». Insgesamt überprüft die Behörde derzeit sieben frühere Soldaten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord. Sie sollen einige der Lager bewacht haben, in denen insgesamt bis zu 3,3 Millionen der etwa 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen starben.

Das soll aber nicht alles gewesen sein: Denn die Rechtsprechung könnte auch für die Einsatzgruppen gelten, die als mobile Mordkommandos der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes nach dem Einmarsch deutscher Truppen vor allem in Polen und später in der Sowjetunion planmässige Massaker verübt haben.

Weit über eine halbe Million Juden, Sinti und Roma, Kriegsgefangene, Kommunisten und Intellektuelle fielen den als «Sonderbehandlung» kaschierten Massenerschiessungen damals zum Opfer. «Dem Blick auf einen erweiterten Täterkreis kann man sich nicht verschliessen. Wir arbeiten derzeit an einem Fall und versuchen, diese Frage exemplarisch durchzudeklinieren», sagte Will. «Da bin ich selbst gespannt, zu welchem Ergebnis wir kommen werden.»

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