Schweizer Tierschutz warnt Mähroboter verstümmeln und töten Igel

iw, sda

22.7.2021 - 11:32

Ein Igel mit einer Kopfverletzung sitzt auf einer Zeitung. Er wurde von einem Mähroboter überfahren. Der Schweizer Tierschutz rät von der Anwendung dieses arbeitssparenden Geräts ab, respektive empfiehlt, es nur tagsüber unter Aufsicht einzusetzen. (Symbolbild)
Ein Igel mit einer Kopfverletzung sitzt auf einer Zeitung. Er wurde von einem Mähroboter überfahren. Der Schweizer Tierschutz rät von der Anwendung dieses arbeitssparenden Geräts ab, respektive empfiehlt, es nur tagsüber unter Aufsicht einzusetzen. (Symbolbild)
Keystone

Mähroboter nehmen Gartenbesitzern das oft als lästig empfundene Rasenmähen ab. Doch für Igel sind sie eine tödliche Gefahr – denn Igel rennen nicht davon, sondern igeln sich ein. Sie werden überfahren und mithin zerstückelt. Der Schweizer Tierschutz rät deshalb ab.

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Wer dennoch nicht auf das praktische Utensil verzichten möchte, sollte es nur tagsüber und unter Aufsicht einsetzen, empfiehlt die Fachstelle Wildtiere des Schweizer Tierschutz STS.

Oder noch besser: Die Gartenpflege minimieren. Denn perfekt gestutzte Rasenflächen sind gemäss STS «ökologisch praktisch nutzlos». Naturnah gestaltete Grünflächen bieten dagegen Nahrung, Unterschlupf und Sicherheit. Zum Schutz der Tiere sei etwas weniger Aufräumen und etwas weniger Ordnung angesagt.

Die Behauptung von Anbietern und Herstellern, dass moderne Mähroboter mit ihren Sensoren Tiere erkennen und rechtzeitig abdrehen können, sei oft bloss ein irreführendes Verkaufsargument. Eine aktuelle Studie mit Versuchstieren, die zuvor eines natürlichen Todes gestorben waren, zeigte, dass keines der getesteten 18 Modelle den Tierkörper zum Voraus erkannte.

Immerhin sieben getestete Roboter stoppten die Rotation ihrer Klingen, nachdem ein Sensor nach der Berührung mit dem Tierkörper ein Anheben des Geräts registrierte. Bei den andern reichten die Verletzungen gemäss Studie «von leichteren Hautabschürfungen und Einstichwunden über die Amputation von Extremitäten wie Beinen und Penissen bis hin zur vollständigen Ausweidung und in einem Fall zur teilweisen Enthauptung».