Blackfacing am SechseläutenZünftern droht ein Strafverfahren
mmi
21.4.2023
Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft ein Strafverfahren, nachdem ein geleaktes Video einer Sechseläuten-Veranstaltung empört. Darin machen sich Zünfter mit Blackfacing über Minderheiten lustig.
mmi
21.04.2023, 16:09
21.04.2023, 16:11
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Keine Zeit? Blue News fasst für dich zusammen
Ein geleaktes Video einer Zunft-Veranstaltung am diesjährigen Zürcher Sechseläuten empört.
Darin werden laut der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) «rassistische Stereotypen» bedient und reproduziert.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft nun in einem Vorabklärungsverfahren, ob ein hinreichender Tatverdacht für ein Offizialdelikt vorliegt.
Ein Mann, mit Kraushaarperücke und schwarz angemaltem Gesicht sowie einem Knochen in der Hand reisst auf der Bühne im Zunftsaal Witze. Das Publikum lacht.
Diese Szene ist Bestandteil eines geleakten Videos, das Anfang Woche der «Tages-Anzeiger» publik gemacht hat. Während einer Showeinlage einer Zunft am diesjährigen Sechseläuten wurden Witze über schwarze Menschen, Homosexuelle und Prostituiere gemacht.
Wie der «Tages-Anzeiger» nun meldet, habe die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ein sogenanntes Vorabklärungsverfahren eröffnet.
Dabei werde geprüft, ob ein hinreichender Tatverdacht für ein Offizialdelikt vorliegt. Falls ja, dürften die Voraussetzungen zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegeben sein, schreibt der «Tages-Anzeiger» weiter.
«Rassistische Stereotypen» reproduziert
Bereits im Vorfeld hatte die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) die Darbietung mit rassistischen und diskriminierenden Inhalten beim diesjährigen «Ball beim Böögg» im Rahmen des Zürcher Sechseläuten verurteilt.
«Rassistische Stereotypen» würden reproduziert werden. In diesem Fall sei das sogenannte Blackfacing deshalb rassistisch, weil es schwarze Menschen auf eine einseitige und diskriminierende Art und Weise darstelle. Das sagte die EKR zu CH Media.
Mit dem Auftritt sieht die Kommission die Antirassismus-Strafnorm verletzt. Laut der Schweizer Rechtssprechung können auch geschlossene Veranstaltungen öffentlichen Charakter haben, wenn sich nicht alle Teilnehmer persönlich gut kennen.
Die Antirassismus-Strafnorm ist ein Offizialdelikt. Das verpflichtet die Behörden dazu, den Sachverhalt zu prüfen, sobald sie von einem mutmasslichen Gesetzesverstoss in Kenntnis gesetzt worden sind.