Soziales 107 Mio. Franken für Ausgliederung Berner Kinder- und Jugendheime

pa, sda

11.3.2021 - 10:37

Im Schulheim Schloss Erlach werden Kinder und Jugendliche betreut. (Archivbild)
Im Schulheim Schloss Erlach werden Kinder und Jugendliche betreut. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Bern sollen fünf kantonale Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe ab 2023 in die Selbstständigkeit starten. Für diese Reorganisation legt die Berner Regierung dem Grossen Rat einen Gesamtkredit von 107 Millionen Franken vor.

Keystone-SDA, pa, sda

Betroffen von der Ausgliederung aus der Kantonsverwaltung sind das Schulheim Schloss Erlach, das Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz, das Jugendheim Lory, das Pädagogische Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee sowie die Beobachtungsstation (Beo) Bolligen.

Die fünf Institutionen sind heute auf drei Direktionen der Kantonsverwaltung verteilt, beschäftigen insgesamt 510 Mitarbeitende (350 Vollzeitstellen) und betreuen 1094 Kinder und Jugendliche. Sie werden sich künftig als Stiftungen organisieren, wobei sich BeoBolligen und das Jugendheim Lory zusammenschliessen.

Die bisherige staatliche Defizitgarantie entfällt, hingegen tritt der Kanton als Stifter auf und wird das Stiftungskapital einbringen. Als unabhängige Institutionen mit eigenen Finanz- und Personalkompetenzen könnten die Schulheime rascher auf Veränderungen reagieren, schreibt die Regierung.

Parlament entscheidet im Juni

Die Stiftungen sollen die Gebäude, die sie heute schon benutzen, zum Symbolpreis von einem Franken erwerben können. Sie müssen aber künftig für Unterhalt und Sanierungen aufkommen. Der Marktwert der Liegenschaften liegt laut Kanton bei 80 Millionen Franken. Dazu kommen Sachanlagen und Rückstellungen von rund 19 Millionen Franken.

Ein weiterer Teilkredit von 4,5 Millionen Franken betrifft die Kosten für die Beschaffung und Implementierung der IT. Dazu kommen Projektkosten von rund 3 Millionen Franken – zum bisherigen Projektaufwand von 1 Millionen Franken.

Den Gesamtkredit von 107 Millionen Franken wird der Grosse Rat in der Sommersession beraten. Grund für die Ausgliederung ist der Systemwechsel zur leistungsbezogenen Finanzierung. Diesen hatte das Parlament unter anderem mit dem neuen Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf beschlossen.

Damit werden die fünf Institutionen künftig gleich behandelt wie die bereits heute privatrechtlich organisierten Kinder- und Jugendheime im Kanton Bern.