Abgangsentschädigung 40'000 Franken Abgangsentschädigung für Solothurner Steuerchef

SDA

6.10.2020 - 16:58

Nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts musste die Vereinbarung mit dem ehemaligen Chef des Steueramts des Kantons Solothurn publiziert werden. Der Regierungsrat war gegen die Publikation. (Symbolbild)
Nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts musste die Vereinbarung mit dem ehemaligen Chef des Steueramts des Kantons Solothurn publiziert werden. Der Regierungsrat war gegen die Publikation. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der frühere Chef des Steueramts des Kantons Solothurn, Marcel Gehrig, hat eine Abgangsentschädigung von 40'000 Franken erhalten. Das geht aus einer Vereinbarung hervor, die gemäss Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts von Ende August öffentlich gemacht werden musste.

Das Solothurner Regionalsender Radio 32 berichtete am Dienstag über den Inhalt der Vereinbarung. Das dreiseitige Dokument liegt auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Das Arbeitsverhältnis mit dem Steuerchef war im Juni 2019 im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Regierungsrat aufgelöst worden. Über die Gründe und die Abgangsmodalitäten wurden zwischen dem Personalamt und dem Gehrig Stillschweigen vereinbart. Gehrig hatte rund zehn Jahre für den Kanton gearbeitet.

Lohnzusicherung bis Ende 2019

Wie aus der Vereinbarung weiter hervorgeht, erhielt der 55-Jährige neben der Abgangsentschädigung von 40'000 Franken noch bis zum 31. Dezember 2019 seinen Lohn zugesichert, inklusive des 13. Monatsgehalts. Der Abgang des Steuerchefs hatte im Kanton Solothurn politische Diskussionen ausgelöst.

Anwalt und Kantonsrat Rémy Wyssmann (SVP) hatte beim kantonalen Verwaltungsgericht mit einer Beschwerde erreicht, dass die Vereinbarung veröffentlicht werden musste.

Verwaltungsgericht spricht Klartext

Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, das Öffentlichkeitsprinzip sei höher zu gewichten als das vereinbarte Stillschweigen. «Bei Marcel Gehrig als ehemaliger Vorsteher des Steueramts handelt es sich um einen Kaderangestellten des Kantons, dessen Schutzbedürfnis an seinen Personendaten geringer zu beurteilen ist als dasjenige eines beliebigen Dritten», hielt das Verwaltungsgericht fest.

So sei doch klar, dass zumindest für die Steuerzahler des Kantons Solothurn ein erhöhtes Interesse am Einblick in die Aufhebungsvereinbarung bestehe, insbesondere in Bezug auf die Frage der Bezahlung einer Abgangsentschädigung.

Diese «Unannehmlichkeit» müsse Gehrig hinnehmen, hielt das Gericht fest. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Der Regierungsrat und Gehrig waren gegen die Publikation.

Zurück zur Startseite