Berner Kantonsverwaltung Ab Anfang Jahr heissen sechs von sieben Berner Direktionen anders

SDA

26.12.2019 - 13:48

Für sechs der sieben Berner Regierungsmitglieder ändert der Name ihrer Direktion: Pierre Alain Schnegg beispielsweise (4. v.l.) heisst neu Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor.
Für sechs der sieben Berner Regierungsmitglieder ändert der Name ihrer Direktion: Pierre Alain Schnegg beispielsweise (4. v.l.) heisst neu Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor.
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Bernerinnen und Berner werden sich im neuen Jahr an neue Bezeichnungen in der Kantonsverwaltung gewöhnen müssen: Gleich sechs der sieben Direktionen erhalten einen neuen Namen.

Ab dem 1. Januar heisst beispielsweise die kantonale Volkswirtschaftsdirektion (VOL) neu Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU). Und die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) heisst neu Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI).

Mit der Umbenennung der Direktionen einher geht in vielen Fällen eine teilweise umfangreiche Reorganisation. So erhält die heutige Volkswirtschaftsdirektion von der heutigen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) das Amt für Umweltkoordination und Energie und das Kantonale Laboratorium. Und einige Angestellte des Migrationsdiensts der heutigen Polizei- und Militärdirektion (POM) wechseln zur neuen GSI.

Gleich viel Arbeit für alle

Der bernische Grosse Rat gab der Kantonsregierung im März 2016 den Auftrag, eine Direktionsreform aufzugleisen. Er fand, wegen der Kantonalisierung des Spitalwesens habe etwa die Gesundheits- und Fürsorgedirektion viel mehr Aufgaben als früher. Die Volkswirtschaftsdirektion galt hingegen lange als etwas leichtgewichtig.

Die sieben Direktionen sollen nun ab dem neuen Jahr etwa gleich viel Aufgaben zu erledigen haben. Letztmals änderten im Kanton Bern die Zuständigkeiten der Direktionen im Jahr 1993.

Von den rund 12'000 Kantonsangestellten sind 300 Personen direkt betroffen. Fünfzig Personen wechseln voraussichtlich ihren Arbeitsplatz, wie die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung kürzlich schrieb. Diese Arbeitsplatzwechsel erfolgen allerdings nicht alle wegen der Direktionsreform, sondern auch wegen anderer Reformen.

Bewilligungspflicht für Sicherheitsfirmen

Im Kanton Bern kommt es am 1. Januar zu einer Reihe von weiteren Änderungen. So müssen beispielsweise die über hundert privaten Sicherheitsfirmen neu über eine Bewilligung verfügen. Das vom Grossen Rat im Sommer 2018 beschlossene Gesetz über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen will das so. Es tritt nun in Kraft.

Ab kommendem Jahr sind die 600 evangelisch-reformierten Pfarrer des Kantons Bern nicht mehr Staatsangestellte, sondern werden wieder, wie letztmals vor 215 Jahren, von der Kirche entlöhnt. So sieht es das revidierte Landeskirchengesetz vor.

Erträge aus der Kirchensteuern der juristischen Personen, also Firmen, dürfen ab Januar nicht mehr für kultische Zwecke verwendet werden. Das Kirchensteuergesetz wurde entsprechend revidiert.

Aufgrund einer Revision des kantonalen Personalgesetzes gilt ab kommendem Jahr die Vertrauensarbeitszeit auch für die obersten Berner Richter, nicht nur für die obersten Kaderleute der Kantonsverwaltung.

Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass jemand selber bestimmt, mit welchem Aufwand er oder sie die Arbeit erledigt. Im Fokus steht nicht mehr die zeitliche Präsenz am Arbeitsplatz, sondern das erreichte Resultat. Im Gegenzug können keine Überstunden mehr geltend gemacht werden.

Fischer zahlen Hegebeitrag

Angelfischer bezahlen ab kommendem Jahr einen Hegebeitrag von 50 Franken pro Jahr. Das Geld wird für Arbeiten an den Gewässern und für den Erhalt der Fischbestände verwendet. Vom Beitrag befreit sind jene Angelfischer, welche einem Verein angehören, der dem kantonalen Fischereiverband angeschlossen ist.

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