Eine geplante wissenschaftliche Studie, bei der Verstorbene im Krematorium Bern einer zweiten Leichenschau unterzogen werden, sorgt auch im Berner Kantonsparlament für gewisse Bedenken. Die Regierung beruhigt: Gegen den expliziten Willen der Angehörigen werde ein Leichnam nicht untersucht.
Fachleute vermuten seit längerem, dass längst nicht jeder als natürlich bescheinigte Todesfall auch ein solcher ist. In Deutschland, wo das Phänomen untersucht wurde, gehen Wissenschaftler davon aus, dass nur jedes zweite Tötungsdelikt auch als solches erkannt wird.
In der Schweiz stellen Ärzte jeweils den Totenschein aus. Anders als in anderen Ländern erfolgt hierzulande keine zusätzliche, amtliche Leichenschau vor der Kremation. Die Berner Studie will nun klären, ob aufgrund dieser Tatsache bei einem gewissen Anteil der Leichname eine unnatürliche Todesursache übersehen wurde.
Dazu werden Leichname am Krematorium Bern stichprobenweise äusserlich untersucht. Eine Obduktion oder Blutentnahme ist nicht geplant. Die Überprüfung erfolgt zudem ausschliesslich mit anonymisierten Totenscheinen.
SVP-Grossrat Samuel Krähenbühl wollte im Rahmen der grossrätlichen Fragestunde von der Berner Kantonsregierung wissen, ob mit der Studie nicht die Bundesverfassung verletzt werde, die ein "schickliches Begräbnis" gewährleiste.
Gemäss nationalen und internationalen Rechtsnormen müssten solche Forschungsprojekte durch eine Ethikkommission geprüft werden, hält der Regierungsrat in einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort fest. Dies sei im Kanton Bern erfolgt.
Die kantonale Ethikkommission habe nach erfolgter Güterabwägung zwischen dem Interesse an Erkenntnis und dem Interesse der Angehörigen dem Forschungsvorhaben zugestimmt.
Die Kommission sei auch zum Schluss gelangt, dass es gerechtfertigt sei, während der Untersuchungsperiode alle antransportierten Leichname ohne ausdrückliche Einwilligung der Angehörigen zu untersuchen.
Sollte allerdings eine explizite Ablehnung von Seiten der Angehörigen vorliegen, werde der betreffende Leichnam nicht untersucht.
Thoma Missfallen kundgetan
Den Bieler SP-Grossrat Daniel Hügli trieb eine ganz andere Frage um. Er stiess sich daran, dass BKW-Chefin Suzanne Thoma Anfang Oktober im Vorfeld der politischen Debatte öffentlich für einen Rückzug des Kantons Bern aus dem Aktionariat des Stromkonzerns plädierte.
Es sei grundsätzlich das Recht der BKW-Chefin, ihre Meinung öffentlich kund zu tun, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest. Doch die Aussagen Thomas im Vorfeld der Grossratsdebatte hielt die Regierung für "problematisch". Die zuständige Regierungsrätin habe der BKW-Chefin das Missfallen der Kantonsregierung mitgeteilt.
Der bernische Grosse Rat beschloss im übrigen vergangene Woche, dass der Kanton Mehrheitsaktionär der BKW bleibt.
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