Nachdem der Kanton eine Beschwerde gegen einen neuen Artikel zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum im Baureglement von Köniz abgewiesen hat, muss sich nun das Verwaltungsgericht damit beschäftigen.
Die Beschwerdeführer haben den Fall an die nächst höhere Instanz weitergezogen, wie die Gemeinde am Donnerstag mitteilte.
Mit dem neuen Artikel soll die Gemeinde verpflichtet werden, sich für die Erstellung und den Erhalt von preisgünstigen Mietwohnungen einzusetzen.
So muss beim Erlass von Nutzungsplänen, die zu einer bedeutend höheren Ausnutzung führen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Anteil preisgünstiger Wohnungen realisiert werden. Weiter sind geeignete Grundstücke im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abzugeben oder diese bei der Landbeschaffung zu unterstützen.
Im Herbst 2016 verabschiedete das Gemeindeparlament einen Gegenvorschlag zur Initiative "Bezahlbar wohnen". Der Gegenvorschlag fand auch im Volk Unterstützung und wurde an der Urne mit 56,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Wegen der hängigen Beschwerde ist der neue Artikel im Baugesetz noch nicht in Kraft getreten. Nun geht der Fall in die nächste Runde. Auch im benachbarten Bern sorgte eine ähnliche Initiative für ein langes Hin und Her bis vor Bundesgericht.
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