In Solothurner Gemeindeparlamenten können künftig an Stelle von Postulaten und Motionen nur noch Anträge eingereicht werden. Dies beschloss der Kantonsrat Solothurn am Mittwoch mit 49 zu 45 Stimmen.
Die bürgerliche Ratsseite stemmte sich gegen die Änderungen. Es sei nicht sinnvoll, das Gesetz wegen einer einzigen Gemeinde abzuändern, sagte eine FDP-Sprecherin namens einer Mehrheit ihrer Fraktion. Die Gesetzesänderung bringe materiell keine Änderung, hiess es von Seiten der SVP.
Es sei eine Vereinfachung für die Milizparlamentarierinnen und -parlamentarier, erklärte demgegenüber Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne). Die Gesetzesänderung wurde knapp angenommen. Weil das Zweidrittels-Quroum nicht erreicht wurde, hat das Solothurner Stimmvolk das letzte Wort.
Für die Grosszahl der solothurnischen Gemeinden hat die Vorlage keine Auswirkungen. Sie betrifft nur Olten, die als einzige Gemeinde im Kanton die ausserordentliche Gemeindeorganisation in Form eines Gemeindeparlamentes als Legislative gewählt hat.
Dort müssen nun die Gemeindeordnung angepasst und weitere ausführende Reglemente abgeändert werden. Dasselbe gilt für Statuten von regionalen Zweckverbänden mit Delegiertenversammlung, welche sinngemäss nach den Vorschriften über die ausserordentliche Gemeindeorganisation auszugestalten und zu führen sind.
Die vom Kantonsrat am Mittwoch behandelte Änderung des Gemeindegesetzes geht auf einen Antrag von Simon Gomm (SP) zurück, der Ende Juni 2019 für erheblich erklärt wurde. Inzwischen hat die Regierung eine Vorlage dazu ausgearbeitet.
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