Coronavirus – Solothurn Antrag auf Härtefallunterstützung im Kanton Solothurn einfacher

mk, sda

19.1.2021 - 15:41

Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen von den Behörden geschlossen wurden, gelten neu automatisch als Härtefälle. (Symbolbild)
Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen von den Behörden geschlossen wurden, gelten neu automatisch als Härtefälle. (Symbolbild)
Keystone

Solothurner Unternehmen können ab Mittwoch leichter einen Antrag auf Härtefallunterstützung in der Corona-Krise stellen. Der Kanton hat das Online-Gesuchsformular vereinfacht.

Mit dem neuen Formular müssten von den Behörden geschlossene Unternehmen wesentlich weniger Nachweise erbringen, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit. Es steht auf der Corona-Website des Kantons zur Verfügung.

Der Regierungsrat hat am Dienstag laut der Mitteilung seine Verordnung über Härtefallmassnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 angepasst, «um die dringend benötigte Unterstützung der Betriebe auszubauen». Der Kanton folge dem Bund und lockere die Anspruchsvoraussetzungen im Härtefallprogramm erheblich.

So gelten etwa Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen von den Behörden geschlossen wurden, automatisch als Härtefälle. Sie müssen keinen Nachweis einer Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent mehr erbringen.

https://corona.so.ch/wirtschaft/haertefallmassnahmen/

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