Polizeigesetz BE Aufnahme-Funktion von Bodycams wird gesetzlich geregelt

pa, sda

28.9.2022 - 10:54

Die Teilevision des Polizeigesetzes regelt unter anderem den Einsatz von Bodycams. (Symbolbild)
Die Teilevision des Polizeigesetzes regelt unter anderem den Einsatz von Bodycams. (Symbolbild)
Keystone

Von Polizisten getragene Körperkameras sollen das Geschehen zur Beweissicherung bereits ein bis zwei Minuten vor dem Drücken der Rec-Taste aufzeichnen. Dieses sogenannte «Pre-Recording» soll mit einer Revision des Berner Polizeigesetzes ermöglicht werden.

28.9.2022 - 10:54

Die Vorlauf-Funktion sei deshalb von Bedeutung, weil die so generierten Aufnahmen für die spätere Beurteilung des Verhaltens der involvierten Personen relevant sein könnten, heisst es im Vortrag zur Revision des Berner Polizeigesetzes. Zur Vorlage eröffnete die Berner Regierung eine Vernehmlassung, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Die Bodycams werden seit rund einem Jahr eingesetzt. Nach dem Pilotversuch führt die Berner Kantonspolizei den Einsatz der auf dem Körper getragenen Kameras weiter. Dafür besteht laut Regierung bereits eine gesetzliche Grundlage in der Schweizerischen Strafprozessordnung.

Der Einsatz der am Körper getragenen Videokameras zur Dokumentation von Straftaten wird nun auch im Berner Polizeigesetz explizit festgehalten. Die Teilrevision enthält zudem Neuerungen bei der automatisierten Fahrzeugfahndung, die den Datenschutz verbessert sowie schweizweit vereinheitlicht.

Vorgaben Bundesgericht umgesetzt

Im weiteren werden mit der Revision Vorgaben des Bundesgerichtes zur polizeilichen Observation umgesetzt. Demnach dürfen technische Geräte wie GPS-Peilsender nur dann zur Überwachung eingesetzt werden, wenn sie der Erkennung oder Verhinderung einer Straftat dienen.

Ebenfalls bereinigt werden die Gesetzesartikel zur Wegweisung von Personen. Das Bundesgericht hatte 2020 eine Bestimmung aufgehoben, die sich implizit gegen Fahrende richtete und die folglich gar nicht erst in Kraft trat.

Kanton kann Videoüberwachung anordnen

Eine Neuerung gibt es bei den Kompetenzen zur Videoüberwachung von Orten mit erhöhter Gefährdung. Künftig soll es dem Kanton erlaubt werden, eine Videoüberwachung anzuordnen, wenn dies eine Gemeinde trotz entsprechender Empfehlung unterlässt. Damit wird ein Vorstoss aus dem Parlament umgesetzt.

Eine weitere Änderung betrifft den Jugendschutz: Die Abgabe von Raucherwaren und Alkohol an Minderjährige steht unter Strafe, unabhängig, ob sie gewerblich oder durch Privatpersonen erfolgt. Mit dieser indirekten Änderung des kantonalen Strafrechts werde eine Gesetzeslücke geschlossen, hält die Regierung fest.

Die Vernehmlassung der Teilrevision des Polizeigesetzes läuft bis am 6. Januar 2023. Der Grosser Rat wird sich im Herbst 2023 erstmals mit der Vorlage befassen. Die Änderungen sollen Mitte 2024 in Kraft treten.

pa, sda