Die Basler Stadtbildkommission soll nur noch bei Baubegehren von «grosser Tragweite» und in der Schonzone verbindlich entscheiden können. Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch die Regierung mit einer entsprechenden Änderung auf Verordnungsebene beauftragt.
Faktisch hat die Basler Stadtbildkommission heute als verwaltungsunabhängiges Fachgremium die Funktion einer Oberbaubehörde. Sie beurteilt Hochbaubegehren nach Kriterien des Schutzes des Stadtbilds. Dass die Entscheide der Kommission verbindlich sind, ist in der Basler Politlandschaft schon seit vielen Jahren sehr umstritten.
Nachdem mehrere Versuche aus den Reihen des Grossen Rat, die Machtbefugnis der Stadtbildkommission zu beschränken, versandet waren, setzten sich die Skeptiker im Kantonsparlament nun erneut durch: So soll das Gremium und ihr neues Fachsekretariat zwar nach wie vor alle Bau- und Reklamebegehren begutachten. Verbindliche Entscheide soll die Kommission aber nur noch bei Bauten «von grosser Tragweite» und in Schonzonen fällen können.
Alle anderen Beurteilungen sollen nur noch den Charakter von Empfehlungen haben. Neu soll das kantonale Bau- und Gastgewerbeinspektorat Leitbehörde sein. Die Verwaltungsstelle soll auch entscheiden, in welchen Fällen von Baubegehren von «grosser Tragweite» die Rede sein soll.
Die von der Bau- und Raumplanungskommission eingereichte Motion führte im Grossen Rat erneut zu einer längeren Debatte, bei der sich die Trennlinie zwischen Befürworter und Gegner quer durch fast alle Fraktionen zog. Schliesslich kam es mit einem Verhältnis von 60 gegen 29 Stimmen bei 7 Enthaltungen aber zu einem deutlichen Ja zur Überweisung an die Regierung.
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