Verwaltungsgerichtsurteil Bei suizidgefährdetem Mann zu Recht Waffen beschlagnahmt

sr, sda

15.11.2021 - 12:17

Zwei Sturmgewehre, ein Karabiner und eine Pistole stellte die Polizei beim suizidgefährdeten Mann unter anderem sicher. (Archivbild)
Zwei Sturmgewehre, ein Karabiner und eine Pistole stellte die Polizei beim suizidgefährdeten Mann unter anderem sicher. (Archivbild)
Keystone

Die Berner Kantonspolizei hat im Haus eines Mannes, der einen Suizidversuch unternahm, zu Recht mehrere Waffen beschlagnahmt. Das hat nach der kantonalen Sicherheitsdirektion auch das kantonale Verwaltungsgericht entschieden.

Keystone-SDA, sr, sda

Der Mann versuchte, sich das Leben zu nehmen, als er Besuch erhielt von seinem Sohn. Dieser wollte mit dem Vater über dessen finanziellen Schwierigkeiten reden, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Den Suizidversuch unternahm der Mann mit einer Pistole.

Nach diesem Vorfall brachten die Angehörigen den Mann in ein Spital, wo seine fürsorgerische Unterbringung verfügt wurde. Der Mann verhielt sich dabei renitent: Er flüchtete aus dem Spital, wurde von der Polizei gefasst und biss dabei einer Polizistin in den Oberarm.

In ihrem Entscheid zur Beschwerde des Mannes gegen die polizeiliche Sicherstellung der Waffen kam die kantonale Sicherheitsdirektion zum Schluss, es liege eine Selbstgefährdung des Mannes vor. Das sieht auch das Verwaltungsgericht so.

Die Bedingungen für die Beschlagnahmung von Waffen gemäss eidgenössischem Waffengesetz seien im vorliegenden Fall erfüllt. Die Beschlagnahmung sei auch verhältnismässig. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.