Bern Bernburger sollen weiterhin der Stadtregierung angehören dürfen

zc, sda

2.7.2024 - 08:30

Im aktuellen Gemeinderat der Stadt Bern sitzen zwei Bernburger: Michael Aebersold und Alec von Graffenried (Zweiter und Dritter von links). (Archivbild)
Im aktuellen Gemeinderat der Stadt Bern sitzen zwei Bernburger: Michael Aebersold und Alec von Graffenried (Zweiter und Dritter von links). (Archivbild)
Keystone

In der Berner Stadtregierung sollen weiterhin auch Bernburger sitzen dürfen. Dieser Meinung ist der Gemeinderat. Er lehnt eine Motion aus den Reihen der Jungen Alternative ab.

Keystone-SDA, zc, sda

Für die Jungpartei ist es «demokratiepolitisch bedenklich», dass Menschen, die in Bern wohnen, Mitglied von zwei Gemeinden sein können. Wer der Burgergemeinde angehöre, habe bereits hohe Einflussmöglichkeiten und könne dann als Mitglied des Gemeinderats noch mehr Macht ausüben. Das müsse sich ändern.

Anders sieht es die Stadtregierung, wie aus ihrer jetzt veröffentlichten Antwort hervorgeht. Es sei weder sinnvoll noch rechtlich zulässig, Bernburger von einem Gemeinderatsmandat auszuschliessen.

Wer in den Gemeinderat gewählt werde, sei gewöhnlich gut vernetzt und mit Organisationen verbunden, die von Gemeinderatsentscheiden auf die eine oder andere Art beeinflusst würden. Allfällige Interessenkonflikte von Bernburgern erschienen im Vergleich dazu nicht besonders gross.

Zudem dürfte ein Ausschluss der Bernburger von Gemeinderatsmandaten gegen übergeordnetes Recht verstossen, schreibt die Stadtregierung. Sie verweist unter anderem auf Artikel 37 der Bundesverfassung, wonach niemand wegen seiner Bürgerrechte bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Mit dem Begriff Bürgerrecht sei auch das Burgerrecht gemeint.

Im Gemeinderat sitzen zurzeit zwei Bernburger: Alec von Graffenried (GFL) und Michael Aebersold (SP). Die linke Mehrheit des Stadtrats hat sich schon öfter kritisch mit Bernburgern auseinandergesetzt.

Ende 2023 regte sie mit einem Postulat an, Einwohner- und Burgergemeinde zusammenzulegen. Konkrete Folgen hat der Vorstoss allerdings nicht. Denn für die Abschaffung der Burgergemeinden im Kanton Bern bräuchte es eine Änderung der Kantonsverfassung.