Steuern Berner dürfen im Homeoffice Fahrkosten von den Steuern abziehen

pa, sda

21.1.2021 - 12:38

Im Home Office können nicht alle Kosten von den Steuern abgezogen werden. (Symbolbild)
Im Home Office können nicht alle Kosten von den Steuern abgezogen werden. (Symbolbild)
Keystone

In der Steuererklärung 2020 gewährt der Kanton Bern den Abzug für Fahrkosten auch beim Arbeiten im Homeoffice während der Coronakrise. Dies gab die bernische Steuerverwaltung am Donnerstag an einer Medienkonferenz bekannt.

So können die Kosten für ein Jahresabonnement für den Weg zur Arbeit mit dem öffentlichen Verkehr geltend gemacht werden, auch wenn das Abo – zum Beispiel wegen unplanmässigem Homeoffice – nicht das ganze Jahr genutzt worden sei.

Weiter können Steuerpflichtige, die vom 1. März bis 31. Dezember 2020 mit dem Auto an den Arbeitsplatz gefahren sind, die entsprechenden Kosten ohne weiteren Nachweis geltend machen. Die öV-Abonnementskosten könnten dennoch in Abzug gebracht werden.

Der maximale Abzug für Fahrkosten bleibt aber gesetzlich beschränkt: auf 3000 Franken bei der direkten Bundessteuer und auf 6700 Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Ob die Fahrkosten-Abzüge im Homeoffice auch bei der Steuererklärung 2021 geltend gemacht werden können, ist laut Steuerverwalter Claudio Fischer noch nicht entschieden.

Kein genereller Abzug

Für die Nutzung von Arbeitszimmern im Homeoffice gelten laut Fischer die gleichen Bedingungen wie vor der Coronapandemie. Zur Frage, ob Steuerpflichtige generell für Homeoffice Abzüge geltend machen können – etwa für Strom oder Abnutzung der Möbel – sagte der Steuerverwalter, dies sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Hingegen könne bei den Berufskosten geltend gemacht werden, wenn zum Beispiel ein zusätzlicher Computer oder Bildschirm beschafft werden müsse. Einen generellen Abzug gebe es aber nicht. Keine Praxisänderung gibt es beim Abzug für auswärtige Verpflegung, für die Kinderdrittbetreuung oder für übrige Berufskosten.

Mehr Vorauszahlungen dank Zins

Rund 186'000 Personen haben ihre Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 bereits im Voraus einbezahlt – rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Sie erhalten einen Vorauszahlungszins von 0,5 Prozent gutgeschrieben. Im Vorjahr waren Vorauszahlungen nicht verzinst worden.

Die Steuererklärungen für das Jahr 2020 werden bis am 3. Februar versandt. Die Formulare müssen bis zum 15. März eingereicht werden, Selbständigerwerbende haben bis zum 15. Mai Zeit. Diese Frist kann auf Gesuch hin verlängert werden, bis 15. Juli gebührenfrei, für spätere Fristen fallen Gebühren zwischen 20 bis 60 Franken an.

2019 hatten rund zwei Drittel der Steuerpflichtigen ihre Erklärung online ausgefüllt. Der Trend zum elektronischen Ausfüllen halte weiterhin an. Nicht mehr zur Verfügung steht seit 1. Januar TaxMe-Offline. Die Steuererklärung kann weiterhin auf Papier oder mittels externer Software ausgefüllt werden

450 Millionen Franken Steuerausfälle

Bereits seit letztem Sommer ist klar, dass die Coronakrise in den Berner Staatsfinanzen tiefrote Spuren hinterlassen wird. Die Behörden rechnen wegen Gewinnrückgängen und den Folgen der Kurzarbeit mit Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken.

Konkret geht Steuerverwalter Fischer für das kommende Jahr von Mindererträgen von insgesamt 450 Millionen Franken bei den juristischen und natürlichen Personen aus, wie er vor den Medien sagte.

Das Kantonsparlament hatte im November dem Voranschlag mit einem budgetierten Defizit von rund 550 Millionen Franken zugestimmt. Gegen den Widerstand der Linke gelten ab 2021 zudem Steuersenkungen.

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