KantonsfinanzenBerner Finanzkommission sagte Ja zu Steuergesetzrevision 2021
SDA
22.10.2019 - 11:47
Die Finanzkommission des bernischen Grossen Rats unterstützt die von der Regierung vorgeschlagene Steuergesetzrevision 2021. Mit einer Finanzmotion will sie den Regierungsrat aber verbindlicher in die Pflicht nehmen, was Steuersenkungen betrifft.
Der Vorschlag der Regierung für die Steuergesetzrevision fand in der Finanzkommission mehrheitlich Unterstützung. Eine Abweichende Haltung hat die Kommission bei den Abzügen für Drittbetreuungskosten von Kindern. Der Regierungsrat schlägt 16'000 Franken vor, die Kommission möchte den Abzug auf 12'000 Franken begrenzen, wie aus einer Mitteilung des Grossen Rats vom Dienstag hervorgeht.
Uneinig ist sich die Kommission bei der Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF). Eine qualifizierte Minderheit möchte, dass die gesamte steuerliche Ermässigung aus den STAF-Massnahmen auf 50 Prozent des steuerbaren Gewinns beschränkt wird. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Vorschlag der Regierung von 70 Prozent.
Eine Differenz gibt es auch bei der Kapitalgewinnsteuer. Die Minderheit möchte sie auf dem aktuellen Wert belassen, die Mehrheit befürwortet eine Senkung von 0,3 auf 0,05 Promille.
Die Minderheit möchte das Gesetz schliesslich auch bei der Dividendenbesteuerung ändern, indem künftig 70 statt 50 Prozent besteuert und die Abzüge für bescheidene Einkünfte erhöht werden.
Unschärfen im Gesamtpaket
Neben der Steuergesetzrevision diskutiert der Kanton auch noch über eine Senkung der kantonalen Steueranlagen in den Jahren 2021 und 2022 sowie über die Revision des Motorfahrzeugsteuergesetzes. All dies läuft unter dem Stichwort «Gesamtpaket».
Über die Steuersenkung wird der Grosse Rat im Rahmen der Budgetdebatten in den Wintersessionen 2020 und 2021 befinden. Die Revision der Motorfahrzeugsteuern hat eben erst begonnen. Wann sie dem Parlament vorliegt, ist noch offen.
In der Gesamtschau der verschiedenen Massnahmen ist also einiges noch unscharf. Damit das Gesamtpaket verbindlicher wird, will die Mehrheit der Finanzkommission eine Finanzmotion einreichen. Sie soll die Regierung dazu verpflichten, die Steuersenkungen für juristische und natürliche Personen in den kommenden Budgets sowie den Aufgaben- und Finanzplänen verbindlich vorzusehen.
Kaminfeger-Monopol soll fallen
Zu guter Letzt hat die Kommission sich auch noch mit den Kaminfegerinnen und Kaminfegern befasst, respektive mit der Revision des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes.
Kernpunkt der Vorlage ist die Aufhebung der festen Gebietsaufteilung der Kaminfeger, auch Kaminfeger-Monopol genannt. Neu soll ein Konzessionsmodell ohne Tarifbindung eingeführt werden. Kaminfegerinnen und Kaminfeger können so im ganzen Kantonsgebiet tätig werden.
Die Kommission unterstützt «nach längerer Diskussion» den Vorschlag der Regierung.
Die beiden Gesetzesrevisionen kommen in der Wintersession 2019 in erster Lesung ins Parlament.
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