TransportwesenBerner Finanzkontrolle erhält Einsicht in Geschäfte der BLS
razw, sda
15.2.2023 - 15:19
Die Berner Finanzkontrolle hat sich vor dem Verwaltungsgericht gegen das Transportunternehmen BLS AG durchgesetzt. Somit soll das Berner Fachorgan die Staatsbeiträge des Kantons an das Bahnunternehmen überprüfen können. Diese waren nämlich während mehreren Jahren zu hoch.
Keystone-SDA, razw, sda
15.02.2023, 15:19
SDA
Das Berner Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der BLS ab, welche die Dokumente für die Überprüfung der Staatsbeiträge der Finanzkontrolle nicht aushändigen wollte. Das geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervor. Rechtskräftig ist es noch nicht, denn die BLS kann den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.
Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Finanzkontrolle Einsicht in die Geschäftsunterlagen, die zur Überprüfung der Verwendung der Staatsbeiträge notwendig sind, und in die Protokolle des Verwaltungsrats der Jahre 2018 bis 2020 erhalten soll. Die Finanzkontrolle beantragt diese Dokumente, denn in den letzten Jahren hat die BLS zu hohe Subventionen erhalten.
Im Jahr 2018 stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) fest, dass die BLS aufgrund eines fehlerhaften Zinsglättungsmodells von Bund und Kantonen zu hohe Abgeltungen erhalten hatte, ist dem Urteil zu entnehmen. Dabei ging es um über 45 Millionen Franken. Knapp 30 Millionen davon wurden kompensiert.
Zudem habe das BAV im Oktober 2019 die BLS darauf hingewiesen, dass sie Libero-Halbtaxerträge zu tief verbucht und Kosten beim Lokomotivpool zu hoch veranschlagt habe, so im Urteil.
Mit der Erhaltung der Protokolle des Verwaltungsrats will die Finanzkontrolle überprüfen, inwiefern «das oberste Leitungsorgan der BLS AG mit den Feststellungen der zu hohen Abgeltungen aufgrund des fehlerhaften Zinsglättungsmodells sowie den fehlenden Libero-Halbtaxerträgen umgegangen» sei.
BLS bekommt in einem Punkt recht
Die Finanzkontrolle hatte der BLS mit strafrechtlichen Folgen gedroht, wenn sich das Bahnunternehmen weigere, die gefragten Dokumente auszuhändigen. In diesem Punkt gab das Gericht dem Bahnunternehmen recht, denn diese Androhung sei unter den gegebenen Umständen unverhältnismässig.
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