BernBerner Gemeinderat will keine einkommensabhängigen Gebühren
zc, sda
8.7.2024 - 10:20
Ein einkommensabhängiges Gebührensystem wird es in Bern einstweilen nicht geben. (Symbolbild)
Keystone
Der Berner Gemeinderat will die Höhe der städtischen Gebühren nicht vom Einkommen abhängig machen. Der soziale Effekt wäre gering, schreibt er in seinem am Montag veröffentlichten Bericht zu einem Postulat der GB/JA-Fraktion.
Keystone-SDA, zc, sda
08.07.2024, 10:20
SDA
Der Stadtrat hat den Vorstoss im Juli 2023 überwiesen. Die Gebühren zum Beispiel für Einbürgerungen, Entsorgungen, Demonstrationen oder Hundehaltung seien für Menschen mit tiefem Einkommen hoch, hiess es in der Debatte. Manche städtische Leistungen würden deshalb aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen.
Aus rechtlicher Sicht wäre es zwar möglich, die Gebühren für Personen mit geringem oder mittleren Einkommen zu reduzieren, hält der Gemeinderat in seinem Bericht fest. Hingegen sei nur in seltenen Fällen möglich, die Gebühren für Gutverdienende zu erhöhen.
Die Stadt müsste also mit geringeren Einnahmen auskommen. Das möchte der Gemeinderat angesichts der knappen Stadtkasse vermeiden.
Sowieso würde sich der soziale Effekt eines einkommensabhängigen Gebührensystems in Grenzen halten, schreibt der Gemeinderat. Das habe mehrere Gründe.
Denn viele städtische Gebühren und Entgelte seien von geringer Höhe. Einige seien «eher selten von Armutsbetroffenen zu entrichten», weil sie sich beispielsweise an Hauseigentümer richteten.
Sonderfall Bestattung
Relativ hoch seien die Gebühren im Bestattungswesen, schreibt der Gemeinderat weiter. Doch gebe es einen Anspruch auf unentgeltliche Bestattung, wenn die Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass bezahlt werden könnten.
Eine echte Erleichterung für Armutsbetroffene wären laut Gemeinderat einkommensabhängige Gebühren im Bereich der Einbürgerung. Dort habe der Stadtrat allerdings die Gebührenordnung erst vor kurzem revidiert.
Rechtlich nicht zulässig wäre laut Gemeinderat vermutlich eine einkommensabhängige Hundetaxe. Denn hier handelt es sich nicht um eine Gebühr, sondern um eine sogenannte Kostenanlastungssteuer.
Der Begründungsbericht wird dem Stadtrat vorgelegt. Er kann entscheiden, ob er sich mit der Antwort der Stadtregierung zufrieden gibt oder ob der Gemeinderat nochmals über die Bücher gehen muss.
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