Anstellungsbedingungen Berner Gemeinderat will sechs Wochen Elternurlaub für Angestellte

SDA

18.10.2019 - 12:54

Wenn Stadtberner Angestellte Kinder kriegen, sollen sie künftig einen sechswöchigen Elternurlaub erhalten.
Wenn Stadtberner Angestellte Kinder kriegen, sollen sie künftig einen sechswöchigen Elternurlaub erhalten.
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Wenn Angestellte der Stadt Bern Kinder kriegen, sollen sie künftig einen Elternurlaub von sechs Wochen erhalten. Dies zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Die Berner Stadtregierung will das Personalreglement entsprechend abändern.

Bisher steht im Stadtberner Personalreglement, dass weibliche Angestellte bei Geburt eines Kindes Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen haben. Väter haben Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von vier Wochen.

Neu sollen Frauen einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub erhalten und dazu beide einen bezahlten Elternurlaub von sechs Wochen. Gemäss dem Reglementsentwurf soll der Elternurlaub ganz oder teilweise auf die andere Person übertragen werden können, wenn beide Angestellten bei der Stadt arbeiten.

Für weibliche Angestellte der Stadt Bern verlängert die neue Regelung die gesamte Urlaubsdauer nach einer Geburt um vier Wochen, wie der Berner Gemeinderat am Freitag mitteilte. Er will auch den Adoptionsurlaub von acht auf zwölf Wochen verlängern.

Ziel der Revision ist es, die Attraktivität der Berner Stadtverwaltung als Arbeitgeberin weiter zu steigern. Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels sei es wichtig, dass die Stadt Bern ihre Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt stärke, schreibt die Berner Stadregierung.

Die Stadt Bern solle für berufstätige Mütter und Väter interessant bleiben. Mit über 4500 Angestellten ist die Stadt Bern eine der grossen Arbeitgeberinnen in der Region Bern.

Nur öffentlich-rechtliche Anstellungen

Die Teilrevision des Personalreglements schickt der Gemeinderat bis zum 17. Januar in die Vernehmlassung. Sie umfasst laut Gemeinderat zahlreiche, auch kleinere Veränderungen bei den Anstellungsbedingungen.

Die vier wichtigsten Anpassungen betreffen den Elternurlaub, die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall, die rechtliche Gleichbehandlung der Angestellten und die Bestimmungen zum Datenschutz.

Die bisherige privatrechtliche Anstellung, die insbesondere für Aushilfen und befristete Anstellungen galt, will der Berner Gemeinderat bis auf die Lehrverhältnisse aufheben. Sein Ziel ist es, auf diese Weise alle Angestellten der Stadtverwaltung rechtlich gleichzustellen.

Eine von drei Revisionen

Die Teilrevision des Personalreglements ist laut Gemeinderat die erste von drei grösseren Überarbeitungen des städtischen Personalreglements. Die später folgenden Revisionen betreffen das Lohnsystem und eine Flexibilisierung der Ruhestandsmodelle.

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