Justiz Berner Giftmord-Fall kommt vors Obergericht

hn, sda

31.1.2023 - 10:02

Das bernische Obergericht wird sich mit dem Vergiftungstod einer Frau im Jahr 2021 befassen müssen. Ein wegen Mordes erstinstanzlich verurteilter Mann und die Staatsanwaltschaft haben den Fall an die nächst höhere Instanz weitergezogen. (Symbolbild)
Das bernische Obergericht wird sich mit dem Vergiftungstod einer Frau im Jahr 2021 befassen müssen. Ein wegen Mordes erstinstanzlich verurteilter Mann und die Staatsanwaltschaft haben den Fall an die nächst höhere Instanz weitergezogen. (Symbolbild)
Keystone

Das bernische Obergericht wird sich mit einem mutmasslichen Berner Giftmord beschäftigen müssen. Der Mitte Januar zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilte Angeklagte und die Staatsanwaltschaft ziehen das erstinstanzliche Urteil weiter.

Keystone-SDA, hn, sda

Dies teilte am Dienstag der Verteidiger des Angeklagten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Der 51-jährige Angeklagte bestritt vor Gericht nicht mehr, seiner Frau im März 2021 heimlich ein Gichtmittel in den Kaffee geschüttet zu haben.

Der Angeklagte habe seine Frau aber nicht umbringen wollen, betonte der Verteidiger. Die Verabreichung der tödlichen Dosis sei ein Unfall gewesen.

Die Gattin habe seinen Mandanten genervt, weil sie immer wieder Besuche von und bei Freunden wegen gesundheitlicher Zipperlein abgesagt habe. Da habe ihr der Mann einmal zeigen wollen, was wirkliche Beschwerden seien, sagte der Verteidiger.

Diese Argumente verwies das erstinstanzliche Gericht ins Reich der Schutzbehauptungen. Der studierte Informatiker und erfolgreiche Geschäftsführer habe sich lange im Voraus über Gifte und ihre Wirkungen informiert. Er habe entsprechende Medikamente im Ausland bestellt und an ein geheimes Postfach liefern lassen.

Der Angeklagte habe sehr wohl gewusst, oder hätte es mit geringster Denkanstrengung wissen können, dass es lebensgefährlich sei, jemandem eine dubiose, im Internet bestellte Substanz ohne genaue Dosierungsangaben zu verabreichen.

Als die Frau mit schweren Symptomen im Spital landete, habe er die Ärzte nicht über die heimliche Verabreichung des Medikaments informiert. Vielmehr habe er, während seine Frau im Sterben lag, mit einer anderen Frau Flirtnachrichten ausgetauscht.

Auch die Staatsanwaltschaft zieht das erstinstanzliche Urteil ans Obergericht weiter. Sie hatte für den Angeklagten eine deutlich längere Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monaten gefordert. Wann der Fall vor Obergericht verhandelt wird, ist noch offen.