Coronavirus – Bern Berner Hochschulen führen allgemeine Maskentragpflicht ein

SDA

9.10.2020 - 15:58

Ab Montag gilt für Studierende der Berner Hochschulen eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen.
Ab Montag gilt für Studierende der Berner Hochschulen eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen.
Source: Keystone/ENNIO LEANZA

An der Universität Bern, an der Berner Fachhochschule BFH sowie an der Pädagogischen Hochschule gilt ab nächstem Montag eine allgemeine Maskentragpflicht in allen Innenräumen. Die Schulen folgen damit der Stossrichtung des Berner Regierungsrates.

Die Innenräume der Hochschulen sind zwar von der vom Regierungsrat verhängten Maskentragpflicht ausgenommen, die drei Institutionen haben sich dennoch für ein Obligatorium entschieden.

Man habe sich für eine proaktive Schutzstrategie entschieden, weil verlangt werde, dass sich die Hochschulen der epidemiologischen Lage sehr rasch anpassen, teilten die Berner Fachhochschule und die PH am Freitag gemeinsam mit.

Ähnlich argumentiert die Universität Bern: Die Zahlen der Coronavirus-Infektionen steige und der Schutz der Gesundheit aller Personen habe an der Universität Bern oberste Priorität, teilte sie mit. Der Krisenstab und die Universitätsleitung hätten deshalb entschieden, eine Maskentragpflicht einzuführen.

Unterschiedliche Umsetzung

Bisher musste die Maske nur getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte. Umgesetzt wird die neue Maskentragpflicht an den verschiedenen Hochschulen jedoch unterschiedlich.

Studierende der Universität Bern müssen nun in allen Gebäuden, sowohl während der Lehrveranstaltungen als auch bei Begehung der Gebäude, eine Maske tragen – unabhängig vom Mindestabstand.

Grundsätzlich gilt die allgemeine Maskentragpflicht auch für Dozierende und Mitarbeitende der Uni. Es gibt jedoch zwei Ausnahmefälle: Dozierende können Lehrveranstaltungen ohne Maske abhalten sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zu den Studierenden eingehalten werden kann und Mitarbeitende müssen die Maske am Arbeitsplatz nicht tragen, sofern untereinander der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

An der Fachhochschule und der PH muss die Maske in Begegnungszonen, sprich auf dem Weg zu Lehrveranstaltungen oder zum Arbeitsplatz, unabhängig vom Mindestabstand getragen werden. In den Lehrveranstaltungen oder am Arbeitsplatz greift jedoch wieder die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern.

Der kleine Unterschied: An der BFH und der PH können Studierende bei Einhaltung des Mindestabstands auf Masken verzichten, an der Uni nicht.

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