Sonderstatutsgesetz Berner Jura und Welschbiel sollen mehr Kompetenzen erhalten

SDA

13.2.2020 - 11:05

Die Berner Regierung will dem Berner Jura und der französischsprachigen Bevölkerung Biels mehr Kompetenzen geben. Erreichen will sie dies mit einer Revision des Gesetzes über das Sonderstatut für den Berner Jura und Welschbiel, die nun in eine Vernehmlassung geht.

Geplant ist laut einer Mitteilung des Regierungsrats, dass die kantonalen Direktionen bei Geschäften im Zusammenhang mit der Identität des Berner Juras neu punktuell Kompetenzen dem Bernjurassischen Rat (BJR) übertragen können.

Das gilt auch bei interjurassischen, grenzüberschreitenden Dossiers oder solchen, welche die Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (HEP BEJUNE) betreffen. Der BJR soll für diese neuen Aufgaben über ein entsprechendes Budget verfügen.

Dieser 24-köpfige Rat soll ausserdem die Befugnis erhalten, die für den Berner Jura bestimmten Lotterieerträge auf andere Art den Lotterie-, Sport- und Kulturförderungsfonds zuzuweisen, als dies der Regierungsrat für den deutschsprachigen Kantonsteil tut.

Nur ein Wahlkreis für Bernjurassischen Rat

Die Vernehmlassungsvorlage sieht auch die gesetzliche Verankerung verschiedener französischsprachiger Organisationseinheiten der kantonalen Verwaltung vor. Es handelt sich dabei um die Zweigstelle des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär, die sich in Neuenstadt (La Neuveville) befindet.

Gesetzlich verankert werden soll auch das Büro der kantonalen Standortförderung in Biel und das Büro der kantonalen Denkmalpflege in Tramelan.

Die Empfänger der Vernehmlassungsunterlagen werden sich auch zu einer Änderung des Wahlmodus für die Mitglieder des BJR zu äussern haben. Ziel ist es, die drei heutigen Wahlkreise Courtelary, Moutier und Neuenstadt durch einen einzigen Wahlkreis abzulösen, welcher der Verwaltungsregion und dem Verwaltungskreis Berner Jura entspricht.

Mit der Gesetzesrevision soll schliesslich die Rechtsgrundlage geschaffen werden, die für die Subventionierung von interjurassischen, in den Bereichen Entwicklung und Kooperation tätigen Dachorganisationen nötig ist. Gemeint ist zum Beispiel die «Fédération interjurassienne de coopération et de développement (FICD)».

Abschluss des Status-quo-Projekts

Nachdem sich der Berner Jura 2013 mit Ausnahme der Stadt Moutier in einer regionalen Volksabstimmung für den Verbleib beim Kanton Bern ausgesprochen hatte, versprach die Berner Regierung dieser Region und Biel Verbesserungen. Dies im Rahmen eines Projekts, das den Namen «Status quo plus» trägt.

Einige Elemente dieses Projekts setzte die Berner Regierung ab 2015 bereits auf Verordnungsstufe um. Gemeint ist beispielsweise, dass der BJR über einen Kulturbeauftragten verfügt. Nun sollen die Anpassungen zum Ausbau der Rechte der französischsprachigen Bevölkerung des Kantons auf gesetzlicher Stufe verankert werden und das Status-quo-plus-Projekt soll abgeschlossen werden.

«Status quo plus» ist ein Begriff, welchen vor etwas mehr als zehn Jahren die Interjurassische Versammlung (IJV) prägte. Sie hatte 2005 vom Bund und den Kantonen Bern und Jura den Auftrag erhalten, drei mögliche Modelle für die Zukunft der Jura-Region zu prüfen.

In ihrem Schlussbericht von 2009 empfahl die IJV entweder eine erweiterte Autonomie des bernischen Südjuras, eben den Status quo plus, oder eine Fusion des Südjura mit dem heutigen Kanton Jura zu einem neuen Kanton. Die IJV sprach sich dabei weder für das eine noch das andere Modell aus.

Schon im Sommer 2009 unterstützte die Berner Regierung das Modell Status quo plus und versprach nach der regionalen Abstimmung von 2013, dieses Modell umzusetzen. Das Sonderstatut für den Berner Jura und Welschbiel war schon 2004 in Kraft getreten.

Zurück zur Startseite