Grosser Rat BEBerner Kantonsparlament fordert generelles Beteiligungsgesetz
zc, sda
14.3.2024 - 10:04
Der Berner Regierungsrat muss dem Parlament ein generelles Beteiligungsgesetz vorlegen. Mit 101 zu 52 Stimmen hat der Grosse Rat am Donnerstag eine Motion von Jan Remund (Grüne) und Mitstreitern auch aus dem bürgerlichen Lager überwiesen.
Keystone-SDA, zc, sda
14.03.2024, 10:04
14.03.2024, 10:32
SDA
Der Grosse Rat habe zu den grossen Beteiligungen des Kantons praktisch nichts zu sagen, sagte Remund. Natürlich solle er sich nicht in die operative Ebene einmischen, und aktienrechtliche Fragen dürften nicht übersteuert werden. Doch der Regierungsrat führe die grossen Beteiligungen an einer zu langen Leine.
Remund ortete zwei Zielkonflikte. Zum einen jener zwischen Gemeinwohl und Gewinnorientierung: Die teilweise hohen Gewinne würden auf Kosten von Industrie, Gewerbe und Bevölkerung eingefahren. Zum anderen gebe es den Zielkonflikt des Kantons zwischen Aufsicht und gleichzeitigem Besitz an einer Beteiligung.
Die generellen Leitlinien sollten im Grossen Rat diskutiert werden können, forderte Remund. Der einfachste Weg dazu sei ein Beteiligungsgesetz, das die Grundsätze, die Eigentümerstrategie, die Aufgaben und die Aufsicht von Regierung und Parlament regle. Der Grosse Rat sollte den Mut aufbringen, sich mehr Macht zuzuschreiben «statt immer nur die Faust im Sack zu machen».
Zwar kenne der Kanton seit 2021 sogenannte Public Corporate Governance-Richtlinien, sagte Regina Fuhrer-Wyss (SP), Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Darin sei schon vieles geregelt. Aber es seien eben nur Weisungen. Die GPK habe schon vor drei Jahren ein übergeordnetes Beteiligungsgesetz angeregt.
Verbesserungen prüfen
Der Vorstoss fand Zuspruch auch im bürgerlichen Lager. Manche Beteiligungen hätten in den letzten Jahren immer wieder für Verärgerung in Parlament und Bevölkerung gesorgt, sagte Ueli Augstburger namens der SVP.
Er verwies namentlich auf grosse Beteiligungen wie BKW, Gebäudeversicherung und BLS. Ob es ein generelles Gesetz für die über 80 ganz unterschiedlichen Beteiligungen des Kantons brauche, sei eine andere Frage. Die Bandbreite reicht von international tätigen, börsenkotierten Unternehmen bis zur lokalen Stiftung eines Schlosses.
Zu den Mitmotionären gehörte Raphael Lanz (SVP). Natürlich gebe es Grenzen der Mitsprache, sagte er. Ein Beteiligungsgesetz könne sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen des Kantons aufzeigen und damit zur Klärung der Lage beitragen.
Beteiligungen abstossen
Widerstand kam insbesondere von der FDP. Den Unmut zu gewissen Vorkommnissen habe man geäussert, sagte Fraktionssprecher Carlos Reinhard, nachdem verschiedene Redner etwa auf Lohnexzesse bei der BKW hingewiesen hatten.
Für die Freisinnigen sei ein umfassendes Gesetz der falsche Weg. Am sinnvollsten wäre wenn schon, einige der über 80 Beteiligungen abzustossen, die ohnehin nichts mehr zu tun hätten mit einer Kantonsaufgabe.
«Schon viel gemacht»
Reinhard blieb wie die Regierung in der Minderheit. Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) machte vergeblich geltend, sie sehe «zum jetzigen Zeitpunkt» keinen Handlungsbedarf. Das Parlament habe durchaus etwas zu sagen: Alle grossen Beteiligungen hätten bekanntlich eine Spezialgesetzgebung, die der Grosse Rat erlasse.
Im übrigen habe die Regierung in den letzten Jahren viel zur Führung und Steuerung ihrer Beteiligungen gemacht. Nun wolle man zuerst einmal schauen, wie sich die neuen Controlling-Artikel im Finanzhaushaltsgesetz und die Public Corporate Governance-Richtlinien auswirkten.
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